Gebäudereinigungsleistung für die Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.staatstheater-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistung für die Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH
Reinigungsdienste
Opernhaus, Schauspielhaus und Ballhof
30159 Hannover
Gebäudereinigung für die Spielstätten, Nebengebäude und Theaterwohnungen der Niedersächsischen Staatstheater Hannover GmbH.
Nebengebäude und Theaterwohnungen
30159 Hannover
Gebäudereinigung für die Spielstätten, Nebengebäude und Theaterwohnungen der Niedersächsischen Staatstheater Hannover GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Opernhaus, Schauspielhaus und Ballhof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nebengebäude und Theaterwohnungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen und Voraussetzungen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, bei der Vergabekammer eingehen.