Neubau FTZ und ELS - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0208
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FTZ und ELS - Elektroarbeiten
Elektroarbeiten
Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle, Oldenburger Str. 104, 49377 Vechta
1 x NSHVT;
2 x HVT;
9 x UVT;
ca. 41.100 m Kabel und Leitungen;
ca. 650 x Beleuchtungskörper, Sicherheitsbeleuchtung, Netzersatzanlage;
ca. 150 x Taster KNX;
ca. 540 x Steckdosen;
ca. 105 x Präsenzmelder;
16 x Serverschrank;
8 x Datenschrank;
ca. 534 x Datenanschluss;
ca. 19.000 m Datenkabel, Brandmeldeanlage, USV-Anlage;
Kameraanlage mit 14 Kamera;
PV-Anlage ca. 80 kWp;
ca. 23 Mastleuchten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung des Sitzes oder Wohnsitzes in das Berufs- und Handelsregister oder in die Handwerksrolle bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitteverwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung",
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinemUnternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrollebeauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters und / oder derFührungskräfte des Unternehmens,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischenLeitungspersonal,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstungdas Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt.
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.