Vergabeverfahren Einsatzleitwagen 2 - Typ 2 ELW 2 Referenznummer der Bekanntmachung: DH 38 ELWS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diepholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Einsatzleitwagen 2 - Typ 2 ELW 2
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung eines Einsatzleitwagens 2 -Typ 2 ELW 2 nach DIN SPEC 14507 Teil 3 sowie DIN EN 1846 Teil 2 und 3 für die Kreisfeuerwehr Diepholz TEL Süd.
Diepholz Landkreis Diepholz, FD 38 Bevölkerungsschutz, Niedersachsenstraße 2 49356 Diepholz Das Fahrzeug wird beim Auftragnehmer abgeholt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung eines Einsatzleitwagens 2 Typ - 2 ELW 2 nach DIN SPEC 14507 Teil 3 sowie DIN EN 1846 Teil 2 und 3 für die Kreisfeuerwehr Diepholz TEL Süd. Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Kofferaufbau und Kofferausbau inkl. der technischen Ausstattung und feuerwehrtechnischen Beladung.
Die Lieferzeit bestimmt sich nach den Angaben des Bieters in der "Erklärung mit Angaben zur Auslieferungszeit" in der Anlage "Angebotsschreiben". Die Anlage "Angebotsschreiben" wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftraggeber hat zur Beschaffung der Leistung bereits ein offenes Verfahren durchgeführt (Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt S der EU: 2021/S 245-643917). Da im offenen Verfahren keine Angebote abgegeben worden sind, hat der Auftraggeber das vorangegangene Verfahren gem. § 63 Abs. 1 S. 1 VgV aufgehoben (Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt S der EU: 2022/S 025-061175). Die Vergabe der Lieferleistung erfolgt nun im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV i.V.m. § 17 VgV.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die im Leistungsverzeichnis als "optional" gekennzeichneten Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben zur Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister* (siehe Ziff. 4.1 des Teilnahmeantrags)
[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
2. Ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister (siehe Ziff. 4.3 des Teilnahmeantrags)
3. Ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
4. Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 16, 17 und 18 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
1. Eigenerklärung mit Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation siehe Ziff. 4.2 des Teilnahmeantrags)
2. Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (siehe Ziff. 4.4 des Teilnahmeantrags)
3. Eigenerklärung mit Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Ziff. 4.5 des Teilnahmeantrags)
4. Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 16, 17 und 18 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
s.o.
1. Ausgefüllte Anlage "Referenzliste" mit Angaben über erbrachte Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Jahre sind.
***Hinweis: Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Anlage Referenzliste muss mindestens fünf Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die die Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge betreffen, enthalten (siehe auch Hinweise auf der Anlage Referenzliste selbst). Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.
2. Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 16, 17 und 18 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
s.o.
1. Es finden bei der Auftragsausführung die Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen Anwendung.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist die ausgefüllte "Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland" vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist die ausgefüllte Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" vorzulegen und im Rahmen der Auftragsdurchführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren. Er ist dementsprechend grundsätzlich bereit, über sämtliche Inhalte der vertraglichen Unterlagen in Gespräche einzutreten. Ausgenommen sind nur a) Mindestanforderungen, gegen die bereits verstoßen wurde und die daher zum Angebotsausschluss führen müssen und b) die Bewertungskriterien.
2. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung, siehe Bewerbungsbedingungen.
3. Alle Fragen zum Verfahren, den Inhalten der Leistungen sind ausschließlich elektronisch
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnehmeranträge zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DLRN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: s.o.
Land: Deutschland