Ex-Post: AKH Pflege-/Visitenwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 03-2021 AKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: AKH Pflege-/Visitenwagen
Das Allgemeine Krankenhaus Celle (AKH) hat das Ziel, seinen Patienten eine umfassende, ganzheitliche und moderne Versorgung zu bieten. Hierzu zählt kontinuierlich Möglichkeiten zur effizienteren und sicheren Ausgestaltung der Versorgung zu identifizieren und umzusetzen. Der aktuelle Digitalisierungstrend im Gesundheitswesen ist hierfür maßgeblich. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes soll das Digitalisierungsniveau des AKH Celle maximal gehoben werden. Um alle Informationen in einem gemeinsamen Datenpool zu sammeln, soll die entsprechende Infrastruktur in Form einer mobilen digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geschaffen werden. Zur Dokumentation am Patientenbett sind entsprechende Pflege- und Visitenwagen vorgesehen.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren zusätzlich der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das ALLGEMEINE KRANKENHAUS CELLE, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, ist mit insgesamt 615 Betten eines der größten Akutkrankenhäuser Niedersachsens. Auf 26 Stationen, davon 3 Intensivstationen versorgt das AKH Celle zahlenmäßig vergleichsweise eine ganze Kleinstadt:
- Rund 30.000 Patienten (davon beträgt der Anteil aus der Stadt und dem Landkreis Celle ca. 80 %) werden jährlich stationär versorgt.
- Rund 12.000 Patienten werden jährlich in den 9 OP-Sälen operiert.
- Rund 1.400 Kinder erblicken hier jedes Jahr das Licht der Welt.
Für die Betreuung der Patienten stehen in Celle ca. 230 Ärzte, 750 Pflegekräfte, 230 Mitarbeiter in Funktionsdiensten, 280 Angestellte im medizinisch-technischen Dienst, 350 Angestellte in Technik, Verwaltung, Wirtschaftsdienst zur Verfügung. Mit rund insgesamt 1.900 Mitarbeitern ist das AKH Celle einer der größten Arbeitgeber im Celler Land.
Das Allgemeine Krankenhaus Celle (AKH) hat das Ziel, seinen Patienten eine umfassende, ganzheitliche und moderne Versorgung zu bieten. Hierzu zählt kontinuierlich Möglichkeiten zur effizienteren und sicheren Ausgestaltung der Versorgung zu identifizieren und umzusetzen. Der aktuelle Digitalisierungstrend im Gesundheitswesen ist hierfür maßgeblich. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes soll das Digitalisierungsniveau des AKH Celle maximal gehoben werden. Um alle Informationen in einem gemeinsamen Datenpool zu sammeln, soll die entsprechende Infrastruktur in Form einer mobilen digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geschaffen werden. Zur Dokumentation am Patientenbett sind entsprechende Pflege- und Visitenwagen vorgesehen.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren zusätzlich der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege-/Visitenwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Everswinkel
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48351
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRW65
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]