RZ-Wechsel u. Betrieb SAP/NBank Warehouse Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2022.05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
RZ-Wechsel u. Betrieb SAP/NBank Warehouse
Die NBank lässt ein SAP ERP 6.0 EhP 8 mit den im Kapitel "4.1 - Architektur " genannten Modulen auf dem Windows-Betriebssystem sowie einer aktuellen ORACLE Datenbank betreiben.
Darüber hinaus sind ein SAP Solution Manager 7.2 und ein Data Warehouse (DWH), sowie ein Auswertungssystem (NIBAS) im Einsatz. Diese Systeme werden ebenfalls auf ORACLE Datenbanken betrieben.
Für die genannten Systeme sucht die NBank einen DIENSTLEISTER, der als Generalunternehmer den IT-Infrastruktur-Betrieb sowie die Transition der NBank-Systeme übernimmt. Dem DIENSTLEIS-TER als Generalunternehmer obliegt das Recht, Subunternehmer einzusetzen. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen, da die Leistung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur einheitlich im Ganzen sinnvoll erbracht werden kann. Die ausgeschriebenen Leistungen werden aktuell von einem IT-Dienstleister erbracht. Die NBank strebt eine langfristige, partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit für die nächsten Jahre mit dem DIENSTLEISTER an. Kompetenz, Integrität, Flexibilität, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind Werte, die der NBank besonders wichtig sind.
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Die NBank lässt ein SAP ERP 6.0 EhP 8 mit den im Kapitel "4.1 - Architektur " genannten Modulen auf dem Windows-Betriebssystem sowie einer aktuellen ORACLE Datenbank betreiben.
Darüber hinaus sind ein SAP Solution Manager 7.2 und ein Data Warehouse (DWH), sowie ein Auswertungssystem (NIBAS) im Einsatz. Diese Systeme werden ebenfalls auf ORACLE Datenbanken betrieben.
Für die genannten Systeme sucht die NBank einen DIENSTLEISTER, der als Generalunternehmer den IT-Infrastruktur-Betrieb sowie die Transition der NBank-Systeme übernimmt. Dem DIENSTLEIS-TER als Generalunternehmer obliegt das Recht, Subunternehmer einzusetzen. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen, da die Leistung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur einheitlich im Ganzen sinnvoll erbracht werden kann. Die ausgeschriebenen Leistungen werden aktuell von einem IT-Dienstleister erbracht. Die NBank strebt eine langfristige, partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit für die nächsten Jahre mit dem DIENSTLEISTER an. Kompetenz, Integrität, Flexibilität, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind Werte, die der NBank besonders wichtig sind.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn seitens des Auftraggebers keine Kündigung zum 31.12.2027 erfolgt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.12.2029.
Eignungskriterien mit entsprechender Bewertung aus dem Kriterienkatalog
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (formlos bzw. Eigenerklärung). Die Handelsregisternummer ist im Angebot anzugeben.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben (formlos bzw. Eigenerklärung). Sollten Ihnen die Zahlen für 2021 noch nicht vorliegen, tätigen Sie die Angaben bitte für die Jahre 2020, 2019 sowie 2018. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.
Nachweis Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird (formlos bzw. Eigenerklärung).
Referenzen allgemein
Referenzen Transitionsprojekte
Nennung der technische Fachkräfte oder technische Stellen
Beschreibung der technischen Ausstattung bzw. technische Ausrüstung
Kontrollen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit- Ein implementiertes ISMS auf Basis des anerkannten Standards ISO 27001 oder des BSI IT-Grundschutzes (SoA (Anwendbarkeitserklärung))
Sofern bereits vorhanden, ist folgende Zertifizierung ebenfalls einzureichen:
- ISO 20000
Sollte diese Zertifizierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden sein, muss zuge-sichert werden, dass eine Umsetzung bis 01.07.2023 erfolgt. Das Zertifikat muss in diesem Fall bis zum genannten Datum nachgereicht werden.
Darüber hinaus sind folgende Zertifizierungen optional mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- ISO 50001, DIN EN 50600 oder vergleichbare,
- ISO 9001
Studien- und AusbildungsnachweiseDabei sind anonymisierte Mitarbeiterprofile vom Generalunternehmer bzw. von den entsprechenden Subunternehmen (in Bezug auf die jeweilig übernommene Teil-leistung) aus den folgenden Aufgabenfeldern einzureichen:
- SAP Betreuung (Basisbetrieb)
- Server Betrieb (Windows / Linux)
- Oracle DBA
- Firewall und Netzwerk
- Infrastruktur und Storage
Umweltschutz - Nachweis eines Energiemanagements, sofern vorhanden.
Beschäftigtenzahl - Erklärung vorzulegen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (formlos bzw. Eigenerklärung).
Ausstattung/Geräte/Technische Ausrüstung - Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (formlos bzw. Eigenerklärung).
Dritte (nur bei Einsatz von Dritten vorzulegen)
Angaben zum Unternehmen
Ansprechpartner / Stellvertreter
Bietergemeinschaft
Angaben zum Unternehmen
Bietergemeinschaft
Ansprechpartner / Stellvertreter
Erklärung, dass der EVB-IT-(Systemvertrags)-Entwurf samt AGB zur Kenntnis genommen wurde.
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64R2S5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).