Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 0413_11 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig
Innenbewachung der Objekte Haus am Löwenwall sowie Altstadtrathaus des Städtischen Museums Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Städtische Museum Braunschweig schreibt die Vergabe an einen Bewachungsdienstleister zur Innenbewachung des Städtischen Museums Braunschweig, für die Objekte: Haus am Löwenwall, Steintorwall 14 und Altstadtrathaus, Altstadtmarkt 7 in Braunschweig, aus.
Es handelt sich um die Bewachung der Ausstellungsräumlichkeiten innerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie für flexibel terminierte Abendveranstaltungen. Die Anzahl der Bewachungskräfte ist abhängig von den monatlichen Anforderungen der AG, die bedingt durch die Lage der Corona Pandemie, Sonderausstellungen, Veranstaltungen, urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheiten städtischer Aufsichtskräfte etc. zwischen minimal 2 und maximal 8 Bewachungskräften, im Regelfall ist von 4 Kräften auszugehen. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere damit betraut, die Objekte nach innen und außen zu bewachen. Dazu gehören u. a.: Schutz der ausgestellten Museumsobjekte sowie des Gebäudes, Übernahme der Kassentätigkeit, Unterstützung bzw. Sicherstellung des Brandschutzes im Sinne der Hausordnung, Schlichtung von Streitigkeiten sowie aktive deeskalierende Einflussnahme zur Abwendung von Konfliktsituationen, Hinweisgaben bei Verstößen und angemessenes Einschreiten bei Auseinandersetzungen, ggf. unter Hinzuziehung der Polizei, Verweigerung des Zutritts der Objekte bei bestehenden Hausverboten, in kritischen Situationen eine Entscheidung über den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. treffen, d.h. ggf. auch Ruf eines Rettungswagens für erkrankte Besucher:innen. Die Sicherheitskräfte haben sich bei jedem Polizeieinsatz bei den Einsatzkräften zu melden und ggf. deren Anweisungen Folge zu leisten, Einhaltung der Hausordnung sicherstellen. Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung gültiger Unfallverhütungsvorschriften sowie berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei der Durchführung der Arbeiten. Dies gilt auch für Vorschriften zur Verhütung von Bränden.
Im beiderseitigen Einvernehmen kann der Vertrag sechs Monate vor Vertragsablauf um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket, Eigenerklärung Bewacherregister, Erklärung, dass kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit (Leistungen an Museum oder Ausstellungshaus in öffentlicher Trägerschaft mit durchgehendem Ausstellungsbetrieb und wechselndem Veranstaltungsprogramm, das wechselnde Einsatzzeiten erfordert). Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Weiterhin ist mit Angebotsabgabe die Gewerbeerlaubnis des Unternehmens in Kopie vorzulegen. Der AN hat mit Angebotsabgabe für das eingesetzte Personal eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das eingesetzte Personal im Bewacherregister gelistet ist.
Der AN hat gem. § 6 BewachV für sich und die in seinem Unternehmen beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Die im Museum eingesetzten Mitarbeiter:innen müssen u. a. ein gepflegtes Erscheinungsbild haben sowie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (sofern es sich nicht um die Muttersprache handelt mind. Niveau B 1 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, dieser ist auf Verlangen der AG nachzuweisen). Eine dem Museumsbetrieb angemessene Berufskleidung wird vorausgesetzt. Die Einhaltung der Hausordnung ist Grundvoraussetzung für die Ausübung des Dienstes im Städtischen Museum.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.