Rahmenvertrag für Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: AS220050
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Büromöbel
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Montage von Büromöbeln für den Zeitraum von 48 Monaten
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Montage von Büromöbeln
Optional Verlängerung des Rahmenvertrags um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt.Geschäftsstellenstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Ausgefülltes Formblatt Unternehmensdaten beigefügt?
b) Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beigefügt?
c) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate. Handelregisterauszug beigefügt?
d) Einzureichen ist zunächst eine Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR nebst einer schriftlichen Bestätigung eines in Europa zugelassenen Versicherungsinstituts über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR. Alternativ genügt der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgenannten Mindestvoraussetzungen. Eigenerklärung oder Nachweis beigefügt?
a) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV. Anlagen beigefügt?
- Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils pro
Geschäftsjahr
a) Referenzliste über mindestens zwei Projekte aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit derausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter der Angabe des Rechnungswerts, des Lieferumfangs,sowie Nennung des Kunden inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer. Referenzliste beigefügt ?
b) Eine vom Hersteller der Systeme ausgestellte Bescheinigung, dass der Bieter befähigt ist, die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung allumfänglich zu erbringen. Bescheinigung beigefügt?
c) Der Bieter ist nach dem Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert. Zertifikat beigefügt?
d) Der Bieter / Hersteller ist nach Umweltmanagement-Norm DIN EN 14001 oder gleichwertig zertifiziert. Zertifikat beigefügt?
e) Der Bieter / Herstellung ist nach EMAS III (Eco-Management and Audit Scheme -
„Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem
Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung) zertifiziert. Zertifikat beigefügt?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur
Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar zulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als
15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Satz 1 Nr.2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.