Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: X-HAJ-2022-0007
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Unterhaltsreinigung, sowie tägliche Hallenreinigung in folgenden Objekten am Flughafen Hannover-Langenhagen:
Fluggastgebäuden, Bürogebäuden, Fluggastbrücken.
Zu erbringende Leistung: Reinigungsdienst in den WC-Anlagen, Sauberhaltung der Warteräume und Sitzbänke, Unterhaltsreinigung Liegenschaften
Langenhagen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Unterhaltsreinigung, sowie tägliche Hallenreinigung in folgenden Objekten am Flughafen Hannover-Langenhagen:
Fluggastgebäuden, Bürogebäuden, Fluggastbrücken.
Zu erbringende Leistung: Reinigungsdienst in den WC-Anlagen, Sauberhaltung der Warteräume und Sitzbänke.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafens (Luftseite), als auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite), zu erbringen.
Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der Nacht, im laufenden Betrieb, sowie unter Publikumseinfluss auszuführen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre. Bei Ziehen der Option werden die Preise durch eine Preisgleitklausel angepasst.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen
Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen - ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden - die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der
Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
- maximal 250 Punkte auf die Unterlage gem. Ziffer III.1.2)a)
- maximal 750 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.1.3., wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3d) entfallen.
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Auftragssumme vergleichbar
- Zeitpunkt und Zeitraum der Leistungserbringung
- Vergleichbarkeit der Art und Umfang der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Eigenleistungsanteil)
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet.
Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilmahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null bis einen Punkt erhalten, oder in der Gesamtzahl weniger als 600 Punkte erreicht haben. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5
Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten.
Sollte die Bewertung der Bewerbungen ergeben, dass an 5. Stelle mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl liegen, so werden nicht nur 5 Bewerber, sondern diese alle zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre. Bei Ziehen der Option werden die Preise durch eine Preisgleitklausel angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafevon mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlungbegangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zufordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Gebäudereinigung), aufgeteilt für die letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre und unter Angabe des Eigenleistungsanteils;
b) Nachweis der Haftpflichtversicherungen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend oder Bestätigung des Versicherers, dass im Zuschlagsfall der unten genannte Versicherungsschutz besteht).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2.b):
Der angegebene Versicherungsschutz muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
[Betrag gelöscht] EUR für die Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen, sowie nach Anzahl welche in dem Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
c) Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig, sowie Nachweis einer Umweltzertifizierung;
d) Angaben zu drei realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Hinweis: Sollten mehr als drei Referenzen eingereicht werden, weisen wir darauf hin, dass nur die ersten drei gewertet werden!
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung und des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme, Beschreibung der Projektgröße (Reinigungsfläche, technische Ausrüstung, Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter);
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung verwiesen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden, sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten
nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über das Portal des Deutschen Ausschreibungsblattes einzureichen.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnahmeantrages einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung des Teilnahmeantrages zu verwenden. Alle anderen mit der Bekanntmachung übermittelten Dokumente dienen lediglich der Information und sind für den Teilnahmeantrag nicht relevant.
Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur
Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber verzichtet auf das Nachfordern von Unterlagen, unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf.
erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
ea) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
eb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).