Rahmenvereinbarung für den Kauf von Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-083
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Kauf von Lizenzen
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf von Lizenzen für das bestehende Mobile-Device-Management Relution, zu vergeben.
Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 31134 Hildesheim
Es sollen 15.000 Lizenzen für das bereits bestehende Mobile-Device-Management Relution gekauft und vom Auftragnehmer geliefert bzw. bereitgestellt werden.
Der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gem. § 31 Abs. 6 VgV entfällt in dieser Ausschreibung. Bei dem Mobile-Device-Management Relution handelt es sich um die bereits im Einsatz befindliche Lösung des
Landkreis Hildesheim. Diese soll durch den Kauf von weiteren Lizenzen erweitert werden. Eine Neubeschaffung einer anderen Mobile-Device-Management-Lösung ist aktuell nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1 Akzeptieren der Anlage B11_V1 - Eigenerklärung für Bewerber
1.1.2 Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen. Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).
1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
1.3.1 Sind Sie zertifizierter Relution Partner?
Abschnitt IV: Verfahren
Verfahren muss vor dem Schulbeginn nach Ende der Sommerferien abgeschlossen sein
Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
E-Mail: [gelöscht]
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.