Erschließung des Baugebietes Armenland der Stadt Esens Referenznummer der Bekanntmachung: 3602021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esens
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esens.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung des Baugebietes Armenland der Stadt Esens
Das neue Baugebiet Armenland ist nördlich der Stadt Esens geplant und soll über die Landesstraße 5 erschlossen werden. Es ist vorgesehen, am Knotenpunkt in Höhe der Grashauser Flage einen Kreisverkehrsplatz zur Erschließung des Baugebietes zu erstellen.
Die Gesamtgröße des zu erschließenden Gebietes beträgt rund 79.000 m².
Die Oberflächenentwässerung des Gebietes soll über ein Rohrleitungssystem in ein Regenrückhaltebecken geleitet werden. Alle Grundstücke und die Verkehrsflächen sollen an dieses System angeschlossen werden. Der Abfluss erfolgt dann gedrosselt über einen Abflussregler in die am Gebiet angrenzende Vorflut. Als Grundlage der Planung dient ein von der Stadt zur Verfügung gestelltes Oberflächenentwässerungskonzept für das Gebiet.
Die Erschließungsstraßen im Gebiet sind auf Grundlage des B-Plans, in dem die Verkehrsführung festgelegt wird, zu planen. Der Straßenaufbau erfolgt nach RStO 12 in farbig gestalteter Pflasterbauweise mit Verschiebesicherung, einseitiger Rinnenanlage und beidseitiger Bordanlage in Anlehnung an das vorhandene Baugebiet Mühlenwarf.
Die Straßenbeleuchtung ist nach DIN mit Mastaufsatzleuchten am Kreisverkehrsplatz mit technischen Leuchten zu planen.
Zur Vorstellung der Planungen und zur Auswahl der Materialien ist die Teilnahme an politischen Gremien erforderlich.
Samtgemeinde / Stadt Esens Esens
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 1 bis 8 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 für 2 Objekte (Erschließungsstraßen);
- Optional: Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 1 bis 8 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 für 2 Objekte (Kreisverkehrsplatz);
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis 8 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2 sowie Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 (ohne Kreisverkehr);
- Optional: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 (Kreisverkehr);
- weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen: Bestandsvermessung; Bodengutachten für die Erschließungsstraßen, optional für den Kreisverkehr; Planungsleistungen für die Anbindungsvereinbarung; Teilnahme an politischen Gremien; Leitungsträgerkoordination
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 1 bis 8 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 für 2 Objekte (Kreisverkehrsplatz);
- Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 (Kreisverkehr);
- weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen: Bodengutachten für den Kreisverkehr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuenburg
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRWRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esens
Postleitzahl: 26427
Land: Deutschland