Gefahrenmeldeanlagen; Neubau Zentralmensa 30989 Gehrden Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2022/0263
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gehrden
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30989
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gehrden.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gefahrenmeldeanlagen; Neubau Zentralmensa 30989 Gehrden
Gefahrenmeldeanlagen
Errichten einer Brandmeldeanlage, Verlegen von Ringleitungen im Gebäude, Montage von optischen, Multisensor-, Rauchansaug-, und Lüftungskanalmeldern,
Alarmierung über Sockelsirenen, Einbinden von weiteren technischen Anlagen in die Brandabschaltung, Abstimmen und Erstellen von Feuerwehrlaufkarten, Teilnahme an SV- und FFW-Abnahmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen-/Wohnsitzes ist vorzulegen.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) oder einer Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung
- Freistellungsbescheid Finanzamt
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen)
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Region HannoverHildesheimer Str. 2030169 Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).