Rahmenvertrag zur Lieferung und Montage von Schulmobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2022-0110
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung und Montage von Schulmobiliar
Los 1: Klassenmobiliar Allgemeine Unterrichts- und Fachunterrichtsräume
Los 2: Sekretariatsmobiliar, Konferenz-, Schulleiter und Lehrerzimmer
Klassenmobiliar Allgemeine Unterrichts- und Fachunterrichtsräume
Stadt Hameln
Lieferung von allgemeinem Schulmobiliar und ggf. Serviceleistungen für alle 20 Schulen unter der Trägerschaft der Stadt Hameln. Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt, welche sich an der Verwendungsart des Mobiliars orientieren.
Das erste Los beinhaltet die Mobiliarausstattung von Klassenunterrichtsräumen, also Schülertische und -stühle, Lehrertische, -stühle und -schränke sowie Aufbewahrungsschränke.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende von beiden Vertragsparteien ohne Angabevon Gründen gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis kann dreimal jeweils um 1 Jahr stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 30.09.2026 endet.
Sekretariatsmobiliar, Konferenz-, Schulleiter und Lehrerzimmer
Stadt Hameln
Lieferung von allgemeinem Schulmobiliar und ggf. Serviceleistungen für alle 20 Schulen unter der Trägerschaft der Stadt Hameln. Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt, welche sich an der Verwendungsart des Mobiliars orientieren.
Das zweite Los beinhaltet die Mobiliarausstattung für die Sekretariate, Konferenzräume, Schulleitungsbüros und Lehrerzimmer.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende von beiden Vertragsparteien ohne Angabevon Gründen gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis kann dreimal jeweils um 1 Jahr stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 30.09.2026 endet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung
zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-0110
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Gewerbeanmeldung
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Fragebogen Service-Dienstleistungen (Anlage 4)
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-0110. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160
GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.