Beteiligung an der Netzgesellschaft und Dienstleistungsvertrag über die technische Ausstattung, den Betrieb und den Unterhalt eines FTTB/FTTH-Netzes im Landkreis Wolfenbüttel Referenznummer der Bekanntmachung: LW01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-wolfenbuettel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beteiligung an der Netzgesellschaft und Dienstleistungsvertrag über die technische Ausstattung, den Betrieb und den Unterhalt eines FTTB/FTTH-Netzes im Landkreis Wolfenbüttel
Gesucht wird ein Telekommunikationsdienstleister (im Folgenden Betreiber genannt), der sich mit einem Anteil von 25,1 % an der zum Zweck des Ausbaus der Breitband-Infrastruktur im Landkreis Wolfenbüttel gegründeten Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH (im Folgenden "Netzgesellschaft") beteiligt. Weitere Gesellschafter sind der Landkreis Wolfenbüttel, eine Bank (Volksbank Wolfenbüttel) sowie die Einheitsgemeinden Schladen-Werla und Cremlingen und die Samtgemeinden Sickte, Elm-Asse, Oderwald und Baddeckenstedt.
Die Vergabe beinhaltet darüber hinaus auch die Übernahme von Dienstleistungen für den Netzbetrieb. Der Betreiber muss daher das von der Netzgesellschaft hergestellte passive FTTB/FTTH-Netz
- mit den erforderlichen aktiven Komponenten ausstatten
- betreiben
- unterhalten
- und vermarkten.
Der Landkreis Wolfenbüttel strebt die flächendeckende Bereitstellung des schnellen Internets (Bandbreiten von symmetrisch 50 - mindestens1.000 Mbit/s) für die Bevölkerung und die ansässigen Unternehmen an. Mit den Samtgemeinden im Landkreis wurde vereinbart, die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis in jedes Haus der Einwohner (ca. 70.000 Einwohner) und für die Gewerbebetreibenden im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel durch eine Gesellschaft zu realisieren.
Zur Erreichung dieses Ziels hat der Landkreis Wolfenbüttel mit den Samtgemeinden und weiteren Partnern die Netzgesellschaft gegründet. Diese soll im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus FTTB/H-Anschlüsse im Landkreis Wolfenbüttel realisieren. Der fördermittelfreie Ausbau eines FTTC-Breitbandnetzes zwischen den Ortschaften des Landkreises Wolfenbüttel bis zum jeweiligen Kabelverzweiger (KVZ) erfolgte bereits im Zeitraum 2012 - 2014. Das passive FTTC-Netz ist im Eigentum des Landkreises Wolfenbüttel und seit 2012 an einen Provider vermietet. Die Netzgesellschaft wird das FTTC-Netz von dem Provider zurück mieten.
Nunmehr wird ein Betreiber gesucht, der sich mit einem Anteil von 25,1 % an der Netzgesellschaft als Gesellschafter beteiligt.
Der auszuwählende Betreiber soll zudem das von der Netzgesellschaft hergestellte passive FTTB/FTTH-Netz anmieten und mit den erforderlichen aktiven Komponenten ausstatten und betreiben. Zur Ermöglichung eines wirtschaftlich auskömmlichen FTTB/H-Ausbaus bedarf es eines ausreichenden Endkundeninteresses. Zur Ermittlung des Endkundeninteresses erhält der Betreiber den Auftrag, die vereinbarten Telefon- und/oder Internetdienstleistungen entsprechend der abgestimmten Priorisierung zu vermarkten. Der Betreiber soll sich um eine möglichst hohe Marktdurchdringung bemühen. Nach Feststellung eines ausreichenden Endkundeninteresses, das bei einer Vorvermarktungsquote von mindestens 40% erreicht ist, wird die Netzgesellschaft das passive FTTB/H-Netz planen und ausbauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung.
Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
B) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zugelassen.
C) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKR221
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.