Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Auf- und Abbau Referenznummer der Bekanntmachung: 303/22-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Auf- und Abbau
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Vertragspartner für den Abschluss eines Rahmenvertrages über die befristete Überlassung von Arbeitnehmern in Bereich Auf- und Abbau bei Veranstaltungen in der Lokhalle Göttingen zu ermitteln. Der Rahmenvertrag soll zunächst auf 3 Jahre befristet werden, sodann besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen, einmaligen Verlängerung um 1 Jahr.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die für eine reibungslose Durchführung von Veranstaltungen in der Lokhalle im Einzelfall erforderlichen Leistungen sind entsprechend vielfältig und breit gefächert und können nicht vollständig durch die Mitarbeiter der GWG bzw. von dieser beauftragte Dienstleister erbracht werden. Vielmehr besteht – sobald im Rahmen der Corona-Pandemie wieder Veranstaltungen möglich sind – ab August 2022 dringender Bedarf zur Unterstützung der Mitarbeiter der Lokhalle durch befristete Arbeitnehmerüberlassung im Bereich des Auf- und Abbaus. Zur bedarfsgerechten Abwicklung beabsichtigt die GWG daher den Abschluss des dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Rahmenvertrages über die befristete Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Auf- und Abbau. Der Rahmenvertrag soll die Überlassung von Arbeitnehmern aus den folgenden Einsatzbereichen zum Gegenstand haben: a) Steelhandsb) Stagehandsc) Gabelstaplerfahrerd) Climber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.