BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule (Lüneburg)
voraussichtlich 3 Ausschreibungen:
171-22-81 Elektroinstallationsarbeiten;
172-22-81 Hausalarmierungsanlage / ELA-Anlage;
173-22-81 Blitzschutzarbeiten;
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
voraussichtlich 3 Ausschreibungen:
171-22-81 Elektroinstallationsarbeiten - Neubau Hort:
- 1 St. Niederspannungshauptverteilung
- 3 St. Unterverteilungen
- Das nachfolgend beschriebenen Leitungsführungssystem ist im kompletten Neubau als
Sichtinstallation auszuführen.
- ca. 100 m Geräteeinbaukanal bis 70/130 Alu elox
- ca. 150 m Kabelrinne samt zugehörigem Deckel
- ca. 400 m Elektroinstallationsrohr (Alu und PVC-U)
- ca. 7.000 m Kabel und Leitungen bis 5x2,5 mm²
- ca. 100 m Kabel und Leitungen bis 5x10 mm²
- ca. 70 m Kabel und Leitungen bis 5x25 mm²
- ca. 50 m Kabel und Leitungen bis 5x50 mm²
- ca. 315 St. Installationsgeräte
- ca. 60 LED-Anbauleuchten
- ca. 20 LED-Lichtbandleuchten di abgependelt (Länge: 4,5 bis 9,0 m)
- ca. 10 LED-Lichtbandleuchten di/id abgependelt (Länge: bis 4,5 m)
- 2 St. LED-Lichtringe abgependelt di/id (Durchmesser ca. 3,0 m)
- ca. 40 St. Präsenzmleder
- 2 St Gruppenbatterieanlagen der Sicherheitsbeleuchtung
- ca. 50 St. Sicherheitsleuchte
- ca. 30 St. Rettungszeichenleuchte
- Umbau Mensa:
- ca. 100 m Brandmeldekabel
- 1 St. Brandmeldezentrale versetzen
- ca. 10 St. Rauchmelder demontieren, einlagern und remontieren
- ca. 20 St. Signaltongeber demontieren, einlagern und remontieren
- ca. 5 St.Rauchmelder
- ca. 2 St. Handmelder
- ca. 5 St. Signaltongeber
172-22-81 Hausalarmierungsanlage / ELA-Anlage - Neubau Hort:
- Errichtung einer Hausalarmanlage mit der Schutzkategorie I samt zugehöriger Visualisierung
- ca. 800,00 m Brandmeldekabel
- 1 St. Brandmeldezentrale
- 1 St. FIBS samt FW-Abschaltelement (ASE) und Parallelanzeige
- ca. 43 St. Rauchmelder
- 1 St. Linienförmigen Rauchmelder
- ca. 13 Handmelder
- ca. 6 Signaltongeber
- Umbau Mensa:
- ca. 100 m Brandmeldekabel
- 1 St. Brandmeldezentrale versetzen
- ca. 10 St. Rauchmelder demontieren, einlöagern und remontieren
- ca. 20 St. Signaltongeber demontieren, einlöagern und remontieren
- ca. 5 St.Rauchmelder
- ca. 2 St. Handmelder
- ca. 5 St. Signaltongeber
173-22-81 Blitzschutzarbeiten - Neubau Hort:
- Errichtung einer Erdungsanlage samt zugehöriger Blitzschutzanlage
- ca. 100 m Fundamenterder Stahl verz FL3,5/30
- ca. 100 m Maschenerder V4A
- 9 Erdeinführungsstangen
- ca. 80 m Blitrzschutzableitungen
- ca. 100 m Fangleitungen
- ca. 6 Fangstangen
- Umbau Mensa:
- Das untere Flachdach der Anne-Frank-Schule soll saniert werden.
- ca. 170 m Fangleitungen demontieren und entsorgen
- ca. 18 St. Fangstangen demontieren, einlagern und remontieren
- ca. 170 St. Dachleitungehalter demontieren, einlagern und remontieren
- ca. 170 m Fangleitungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.