Winterdienst an Schulen, Sporthallen, Kitas und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber der Hansestadt Lüneburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst an Schulen, Sporthallen, Kitas und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber der Hansestadt Lüneburg
Vergabe-Nr. 206-22-82 - Ausführung des Winterdienstes an Schulen, Sporthallen, Kitas und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber der Hansestadt Lüneburg
Losweise Vergabe: Eine maximale Anzahl von Losen;
siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung; Erläuterung siehe beigefügtes Blatt 631.1
3 Objekte mit einer Räumfläche von ca. 901 qm.
Lüneburg
Durchführung des Winterdienstes an der Schule am Sandberg, der Kita Ochtmissen und der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Bernsteinstr. des Räum- und Streudienstes gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Objektpläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
3 Objekte mit einer Räumfläche von ca. 8.069 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienste an der Grundschule Kreideberg mit Sporthalle und Christianischule, sowie der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Ochtmisser Kirchsteig und Kita Schatzkiste gemäß der Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Objektpläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
6 Objekte mit einer Räumfläche von ca. 2.302 qm.
Lüneburg
Durchführung des Winterdienstes an der Grundschule Lüne mit Sporthalle, der Sporthalle Lünepark, der Feuerwehrwohnungen, des 2-Familienhauses Wiesenstraße, Wohnhaus Goseburgstraße und der Kita Regenbogen gemäß der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Pläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
2 Objekte mit einer Räumfläche von ca. 3.315 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Herderschule mit Sporthalle und der Hermann-Löns-Schule mit Sporthalle gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Objektpläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
3 Objekte mit einer Rumfläche von ca. 1.358 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Oberschule am Wasserturm, an der Johannes-Rabeler-Schule mit Sporthalle und des Bereichs Umwelt der Hansestadt Lüneburg gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Objektpläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
8 Objekte mit einer Raumfläche von ca. 4.144 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Heiligengeistschule mit Sporthalle, an der St. Ursula-Schule mit Sporthalle und Musikschule, an der Wilhelm-Raabe-Schule, dem Graalhospital (Stiftswohungen), die Kita Klinikum und der öffentlichen WC-Anlagen Sülzwiesen mit der Wohnanlage Hinter der Sülzmauer gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Objektpläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
2 Objekte mit einer Raumfläche von ca. 3.289 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes am Johanneum mit Sporthalle und der Igelschule mit Sporthalle gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Objektpläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
5 Objekte mit einer Raumfläche von ca. 5.146 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Anne-Frank-Schule, der Integrierten Gesamtschule Lüneburg (IGS Kaltenmoor), der Sporthalle Kaltenmoor, dem Hort und Jugendzentrum Kaltenmoor und der Kita Schützenstraße gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Pläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
3 Objekte mit einer Raumfläche von ca. 2.035 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Grundschule Hasenburger Berg mit Sporthalle, der Grundschule Im Roten Feld mit Sporthalle und der Kita Heidkamp gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) gemäß diesbezüglicher Pläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
4 Objekte mit einer Raumfläche von ca. 800 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Schaperdirft, der Kita Oedeme, der Kita Die Rübe und dem Geschwister-Scholl-Haus (Stadtteilhaus) gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung des Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Pläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
2 Objekte mit einer Raumfläche von ca. 1.357 qm.
Lüneburg
Durchführung des Räum- und Streudienstes an der Grundschule Häcklingen mit Sporthalle und angrenzender Kita und der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Rettmer gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg (StRVO) anhand diesbezüglicher Pläne.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vom 01.11.2025 - 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines vollständigen Berufs- und Handelsregisterauszugs oder Eigenerklärung, Nachweise überZertifizierungen oder Eigenerklärung Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Vorlageentsprechender bestätigender Dokumente zuständiger Stellen zu überprüfen.
Unbedenklichkeitserklärungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, bei der die größte Zahl derversicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, der Berufsgenossenschaft, der Minijobzentrale (wenn die Kalkulation dies vorsieht) und der Nachweis einer bestehenden Versicherung, dass die vorgesehenenVersicherungssummen im Auftragsfall abgesichert sind, oder Eigenerklärungen, Mindestentgelterklärung undReferenzen mit Angaben über erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Vorlage entsprechender bestätigterDokumente zuständiger Stellen zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mv.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.