Niedersachsen Ports Brake Referenznummer der Bekanntmachung: 1RV22-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake (Unterweser)
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nports.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niedersachsen Ports Brake
Seit dem 01.07.2004 gelten für den Seehafen Brake die internationalen Anforderungen nach dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Hierzu wurde das Hafengebiet mit einer Zaunanlage umgeben und entsprechende Zugänge für den Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr geschaffen. Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage des Seehafen Brake und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
26919 Brake
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Der Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Hafenanlagen des Seehafens Brake erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser.
Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage des Seehafen Brake und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen umfassen folgende Teilbereiche:
a) Werk- und Objektschutz
Kontrolle und Überwachung des Seehafens Brake mit zwei Gates für den Personen- und Straßenverkehr (Zentral- und Südgate), einer Bedarfszufahrt für Personen-, Straßen- und Eisenbahnverkehr am Binnenhafen sowie fünf Eisenbahnzugängen im Rahmen der Umsetzung des ISPS-Codes.
b) Pförtnerdienst
Personen-, Fahrzeug-, Eingangs- und Ausgangskontrollen (vor Ort bzw. mittels Videoüberwachung und/oder
Sprechstelle), Diebstahlschutz, Überwachung der Sicherheit und Ordnung.
c) Datenabgleich
Datenabgleich mit den von den angesiedelten Umschlagsunternehmen angemeldeten Personen und
Fahrzeugen.
d) Schutzdienst
Wachdienst, täglicher Streifendienst (Häufigkeit divergierend je nach Gefahrenstufe), Zaunüberwachung,
Aufsicht und Begleitschutz.
e) Sicherungsdienst, Schadenabwehr
Alarmdienst, Annahme und Auswertung von Alarmen sowie Einleitung von Maßnahmen.
f) Bewirtschaftung der Wachgebäude.
Die einzelnen Aufgaben sind im Einzelnen in einer besonderen Arbeitsanweisung festgelegt, welche den Bietern in um besonders sicherheitsrelevante, aber nach Auffassung von Niedersachsen Ports nicht kalkulationserhebliche Angaben gekürzter Fassung mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Nach Zuschlagserteilung wird der (dann) Auftragnehmer selbstverständlich die ungekürzte Arbeitsanweisung erhalten. Niedersachsen Ports behält sich vor, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Neben dem normalen Schichtbetrieb ist eine Sicherheitskraft in 24-stündiger Rufbereitschaft an 7 Tagen der Woche vorzuhalten.
Die Rufbereitschaft hat ab telefonischer oder schriftlicher (auch per E-Mail oder Telefax) Mitteilung von Niedersachsen Ports innerhalb von max. 1 Stunde arbeitsbereit vor Ort zu sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB
1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft (nachfolgend zusammenfassend "Bieter genannt) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 1 GWB).
2. Bei einem Zusammenschluss müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
3. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied einer Bietergemeinschaft sein. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes durch die Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen ist.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass für die Abgabe des Angebots in Umsetzung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) Erklärungen zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG und über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsverordnung (NKernVO) gefordert werden. Diesbezüglich ist Niedersachsen Ports auch verpflichtet, besondere Ausführungsbedingungen festzulegen. Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichtvorliegen der geforderten Erklärungen nach Anforderung von Niedersachsen Ports sowie die Weigerung unangemessen niedrige Angebotspreise aufzuklären gem. NTVergG zum Ausschluss eines Angebotes führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Online,
Bieter und deren Bevollmächtige sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich Sommer 2026
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D447340672 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
1. Die hier zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen werden von Niedersachsen Ports als „kritische Aufgaben" i.S.d. § 47 SektVO definiert. Diese sind von dem (dann) Auftragnehmer selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig.
Soweit Eignungsnachweise (insbesondere Referenzen) gefordert werden, die maßgeblich auch die vorstehend definierten kritischen Aufgaben umfassen, ist diesbezüglich ein Rückgriff auf Drittunternehmer ebenfalls nicht zulässig.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) darauf hinzuweisen.
3. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. lmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland