Lieferung von zwei Computertomographen (CT´s) Referenznummer der Bekanntmachung: KRH-2021-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krh.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Computertomographen (CT´s)
Dieses Vergabeverfahren beinhaltet die Ersatzbeschaffungen der radiologischen Großgeräte für die Schnittbildgebung an den beiden Standorten Klinikum Robert Koch Gehrden und am Klinikum Siloah. Es können auch refurbished Geräte angeboten werden.
Los 1: Lieferung eines CT-Scanners für die radiologische Diagnostik am KRH Klinikum Robert Koch Gehrden, inclusive einer Interimslösung Leih CT auf Trailer für die Gesamtdauer der Maßnahme. Die Preisobergrenze für Los 1 beträgt 835.000,- Euro brutto. Davon 790.000,- Euro brutto für das CT Gerät und 45.000,- Euro brutto für den Trailer. Angebote, welche die Preisobergrenzen überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Los 2: Lieferung eines CT-Scanners für die radiologische Diagnostik am KRH Klinikum Siloah. Die Preisobergrenze für Los 2 beträgt 750.000,- Euro brutto. Angebote, welche die Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Klinikum Region Hannover GmbH Stadionbrücke 6 30459 Hannover KRH Klinikum Robert Koch Gehrden
KRH Klinikum Sioah
Lieferleistung von zwei Computertomographen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]