8/2010/S0567 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Nienburg Referenznummer der Bekanntmachung: 6002313786-BwDLZ Wunstorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/2010/S0567 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Nienburg
Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort 31582 Nienburg ( Clausewitz-Kaserne, BizBw Nienburg, Standortschießanlage Langendamm, Außenlandeplatz Düdinghausen)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort 31582 Nienburg ( Clausewitz-Kaserne, BizBw Nienburg, Standortschießanlage Langendamm, Außenlandeplatz Düdinghausen)
Zeitraum: 01.03.2023 - 28.02.2027
Gebäudereinigung Clausewitz-Kaserne Nienburg
Anschrift: Am Rehhagen 10, 31582 Nienburg
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Anzahl Räume gesamt 1839
m² einfache Reinigungsfläche gesamt 38170,06m²
m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 267628,65m²
m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 3211543,80m²
Gebäudereinigung Standortschießanlage Langendamm
Anschrift: Überm Berge 0, 31582 Nienburg
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Anzahl Räume gesamt 11
m² einfache Reinigungsfläche gesamt 136,37m²
m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 1484,07m²
m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 17808,84m²
Gebäudereinigung BiZBw Nienburg
Anschrift: Ziegelkampstraße 43, 31582 Nienburg
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Anzahl Räume gesamt 190
m² einfache Reinigungsfläche gesamt 2924,31m²
m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 25976,77m²
m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 311721,24m²
Gebäudereinigung Außenlandeplatz Düdinghausen
Anschrift: Kirchdorfer Weg, 31595 Steyerberg
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Anzahl Räume gesamt 5
m² einfache Reinigungsfläche gesamt 57,10m²
m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 433,49m²
m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 5201,88m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit