Rahmenvertrag Abschleppdienstleistungen sichergestellter Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 37_49 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Abschleppdienstleistungen sichergestellter Fahrzeuge
Abschleppen, Unterstellen und ggf. Verwerten sichergestellter Fahrzeuge
Los 1: gefahrenabwehrrechtl. sichergest. Fahrzeuge
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Loses ist das Abschleppen und Unterstellen und ggf. Verwerten sichergestellter oder im Wege der Gefahrenabwehr anderweitig aus dem öffentlichen Verkehrsraum des Stadtgebietes Braunschweig zu beseitigender Fahrzeuge (z. B. verkehrswidrig parkende Fahrzeuge).
Los 2: sichergestellte abgemeldete Fahrzeuge
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Loses ist das Abschleppen und Unterstellen sichergestellter oder im Wege der Gefahrenabwehr anderweitig aus dem öffentlichen Verkehrsraum des Stadtgebietes Braunschweig zu beseitigender Fahrzeuge (abgemeldeter Kfz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: gefahrenabwehrrechtl. sichergest. Fahrzeuge
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: sichergestellte abgemeldete Fahrzeuge
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.