Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Heizunginstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Heizunginstallationsarbeiten
Die Gemeinde Belm plant die Erweiterung und den Umbau der Oberschule Belm ("Johannes-Vincke-Schule").
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Baumaßnahme erforderlichen Heizunginstallationsarbeiten.
Johannes-Vincke-Schule Belm Heideweg 24 49191 Belm
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Erweiterung des Bestandsschulgebäudes mit einem 3-geschossigen, nicht unterkellerten Gebäudetrakt. Der Neubau besteht aus einem in der Grundebene rechteckigen Gebäude mit Innenhof, dessen Obergeschosse als Staffelgeschosse einen annähernd quadratischen Grundriss aufweisen. In der Grundebene 0 und auf der Ebene 1 sind Verbindungen zum Bestandsschulgebäude geplant. Bei Bedarf soll der eingeschossige Bereich in der Grundebene aufgestockt werden können. In der Grundebene ist eine Mensa/Aula mit Küchenbereich und Musikunterrichtsräume geplant.
In den Ebenen 1 und 2 sind jeweils allgemeine Unterrichtsräume und Differenzierungsräume und eine offene Multizone für offenes Lernen geplant. Auf notwendige Flure soll weitestgehend verzichtet werden.
Das 2-geschossige Verbindungsbauwerk zum Bestandsschulgebäude wird als Pausenhalle mit Kiosk in der Ebene 0 genutzt. Aufgrund des vorhandenen Höhenprofils sind die Haupteingänge im Verbindungsbauwerk in beiden Ebenen geplant: straßenseitig in der Ebene 1 und schulhofseitig in der Ebene 0.
Im ersten Teil des Leistungsverzeichnisses sind die Arbeiten des Neubaus enthalten. Dabei handelt es sich um die erste Maßnahme.
Im zweiten Teil des Leistungsverzeichnisses sind die Arbeiten im Bestand (Umbau Lehrer- und Verwaltungsbereich) enthalten. Diese Arbeiten können erst nach Fertigstellung des Neubaus und Umzug des Nutzers in diese Räumlichkeiten erfolgen.
Für den Neubau ist die bestehende Heizungsanlage zu erweitern. Die Versorgung erfolgt von der jetzigen Heizzentrale im Altbau bis in den Neubau. Die Erweiterung der bestehenden Anlage beinhaltet einen weiteren Brennwertkessel inkl. neuer Abgasanlage und eine Luft-/Wasser-Wärmepumpenanlage.
Der Brennwertkessel wird auf ein vorhandenes bestehendes Kesselfundament platziert und erhält eine Abgassanierung in einem alten Kaminzug. Die hydraulische Einbindung erfolgt als dritter Kessel vor einer Hydraulischen Weiche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wilhelm Ahlers GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYD75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland