Grafikdesign Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2022.12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grafikdesign Agentur
Es werden Grafikagentur-Leistungen beschafft. Dargestellt wird im Folgenden nur ein Rahmen für die zu erbringenden Gesamtleistungen. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können im Vorfeld bzw. jetzt noch nicht konkret angegeben werden. Deshalb soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, aus dem die NBank als Auftraggeberin bei Bedarf Leistungen abruft.
Es besteht kein Anspruch des Auftragsnehmers auf Abnahme oder Durchführung einzelner Leistungen.
Die NBank hat als Förderbank des Landes Niedersachsen einen klaren Auftrag und passt die damit einhergehenden Anforderungen an aktuelle thematische Herausforderungen kontinuierlich an. Neben zyklisch wiederkehrenden Aufgaben können daher neue Aufträge hinzukommen.
Alle Maßnahmen entwickelt die Agentur in enger Zusammenarbeit mit dem Team Unternehmenskommunikation der NBank. Im Rahmen der Anwendung des Corporate Designs werden verschiedene Maßnahmen im Bereich klassische Medien, Onlinemedien, Kampagnen und Bewegtbild aktualisiert oder erstellt. Siehe detaillierte Leistungsbeschreibung.
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Dargestellt wird im Folgenden nur ein Rahmen für die zu erbringenden Gesamtleistungen. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können im Vorfeld bzw. jetzt noch nicht konkret angegeben wer-den. Deshalb soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, aus dem die NBank als Auftraggeberin bei Bedarf Leistungen abruft.
Es besteht kein Anspruch des Auftragsnehmers auf Abnahme oder Durchführung einzelner Leistungen.
Die NBank hat als Förderbank des Landes Niedersachsen einen klaren Auftrag und passt die damit einhergehenden Anforderungen an aktuelle thematische Herausforderungen kontinuierlich an. Neben zyklisch wiederkehrenden Aufgaben können daher neue Aufträge hinzukommen.
Alle Maßnahmen entwickelt die Agentur in enger Zusammenarbeit mit dem Team Unternehmenskommunikation der NBank. Im Rahmen der Anwendung des Corporate Designs werden verschiedene Maßnahmen im Bereich klassische Medien, Online-medien, Kampagnen und Bewegtbild aktualisiert oder erstellt. Daraus ergeben sich unter anderem und insbesondere folgende Aufgaben für die Agentur:
- Weiterentwicklung des NBank-Corporate-Design
- Beratung und Betreuung
- Produktion von animierten oder klassischen Videos
- Fotografie für Print und Online
- Kampagnen und Kampagnenplanung
- Kreativkonzepte
- Webdesign: Kreation und Umsetzung sowie die technische Abwicklung und Betreuung von Webprojekten (inklusive Hosting, ggf. über Drittanbieter)
- Recherche und Gestaltung von Werbemitteln
- Konzeption und Gestaltung, grafische Gestaltung und Layout von sämtlichen Printprodukten (Flyer, Broschüren, Berichte, Produktinformationen, Geschäftsberichte etc.)
- Redaktionelle Umsetzung und Planung von Podcasts
- Bildsuche in Bilddatenbanken und Einkauf unter Berücksichtigung des Bild-Konzeptes der NBank (Bildpreis ist nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen)
- Erstellung des Wohnungsmarktberichts: Datenmaterial wird in Excel-Tabellen und Regiograph-Karten zugeliefert. Voraussetzung: Kenntnisse im Programm Regiograph
- Konzeption und Gestaltung von Messeequipment (Stand, Roll-up"s, Displays etc.)
- Mailings
- Veranstaltungsmarketing- und Management inklusive optionaler Bewegtbildbegleitung (Streaming)
- Infografiken (ggf. interaktive Grafiken): Neuentwicklung von erklärenden Grafiken für Print und Digital
- Kurze Erklärvideos: Konzept, Storyboard und Text, Produktion und Postproduktion.
- Redaktionelle Unterstützung, Contenterstellung/Text für diverse Kanäle der NBank (Website/Social Media)
- Handling und Steuerung Unterauftragnehmer (bspw. Lieferanten, Druckereien, Lektorat etc.)
- Aktualisierungen der vorhandenen Prints: Satz, Erstellung der Reinzeichnungsdatei, ggf. Recherche und Einfügen neuer Bilder, Lektorat, Datenhandling zur Druckerei
- Lektorat nach neuer deutscher Rechtschreibung
- Erstellung der Reinzeichnung und der entsprechenden Druckunterlagen
- Unbegrenzte Korrekturrunden bis zur finalen Druckfreigabe durch die NBank
- Offene Daten: Alle Daten aus der Zusammenarbeit sind nach Abschluss der Aufträge oder gebündelt zu definierten Zeitpunkten an den Auftraggeber zu übergeben. Die Dateien müssen bearbeitungsfähig übergeben werden (Bsp.: Layouts in InDesign).
- Nutzungsrechte: Alle Nutzungsrechte gehen ohne zeitliche und örtliche oder sonstige Beschränkung mit Abschluss des jeweiligen Auftrags an den Auftraggeber über. Sofern Nutzungsrechte Dritter Gegenstand sind (bspw. bei Einsatz von Models), erfolgt eine separate vertragliche Regelung mit dem Dritten.
Der Vertrag beginnt unmittelbar nach Zuschlag und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren fest geschlossen. Der Auftraggeber hat die zweimalige Option, den Vertrag einseitig jeweils für 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Vermögenshaftpflichtversicherung
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Referenzen
Dritte (nur bei Einsatz von Dritten vorzulegen)
Bietergemeinschaft
Kurzdarstellung des Unternehmens
Ansprechpartner / Stellvertreter
Preisblatt/Preisangabe
Mindestentgelterklärung
Arbeitsproben (Bewertung nach Qualität)
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
Eigenerklärung EU-Maßnahmen gegen russische Föderation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64RV44
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).