Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 66_256 2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig

Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 66_256 2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712600 Betankung von Fahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zur Verfügung Stellung öffentlichen Raums für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in der Stadt Braunschweig.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63712600 Betankung von Fahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet, weitere ca. 46 Ladepunkte werden voraussichtlich in naher Zukunft von privaten Betreibern auf dem Wege der Sondernutzung, also noch außerhalb dieser Konzessionsausschreibung errichtet. Um das Angebot zu erweitern beabsichtigt die Stadt Braunschweig, im Wege eines Verhandlungsverfahrens einem Betreiber ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und Betrieb dieser Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl von Ladepunkten und auf Basis von statistischen Bezirken Suchräume für deren Standorte ermittelt wurden.Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - Die Errichtung und der Betrieb von bis zu 500 Ladepunkten sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter in seiner Marktrolle als Betreiber in bis zu drei Errichtungsphasen (200 Ladepunkte bis zum 31.12.2024, 200 weitere Ladepunkte bis zum 31.12.2026 sowie optional nach gesonderter Bedarfsprüfung weitere 100 Ladepunkte bis zum 31.12.2028).- Die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung voraussichtlich ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.12.2030.- Die Stadt Braunschwieg geht davon aus, dass durch das zur Verfügung stellen des öffentlichen Raumes ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und strebt daher an, keine Vergütung an den Bieter zu zahlen. Eine Vergütung würde nur gezahlt, sofern sich kein Bieter zu einem eigenwirtschaftlichen Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur in der Lage sieht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zur Ermittlung der nach diesem Vertrag zu errichtenden Anzahlen an Ladepunkten hat die Stadt eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und Ladebedarfe der Anzahl an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig bis zum Jahr 2030 erstellt und den Errichtungsmengen zugrunde gelegt (Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf). Sofern der tatsächliche Bestand an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig während der Laufzeit dieses Vertrages

- am 31.12. eines Jahres mehr als 30 % über der für dieses Jahr prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt oder

- in zwei aufeinanderfolgenden Jahren am 31.12 der Jahre mehr als 20 % über den für diese Jahre prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt

ist die Stadt berechtigt, den Aufbau zusätzlicher Ladeeinrichtungen nach Maßgabe der Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf vom Betreiber zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen. Wenn der Betreiber gegenüber der Stadt nach schriftlicher Aufforderung mitteilt, dass er diese Ladeeinrichtungen nicht errichten und betreiben möchte, entfällt das Exklusivrecht und die Stadt ist zur Neuvergabe der Errichtung und des Betriebs dieser Ladeeinrichtungen berechtigt. Die Stadt ist in diesem Fall nicht an die Vorgaben dieses Vertrages gebunden, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 010-019762
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2022

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