Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 66_256 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zur Verfügung Stellung öffentlichen Raums für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in der Stadt Braunschweig.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet, weitere ca. 46 Ladepunkte werden voraussichtlich in naher Zukunft von privaten Betreibern auf dem Wege der Sondernutzung, also noch außerhalb dieser Konzessionsausschreibung errichtet. Um das Angebot zu erweitern beabsichtigt die Stadt Braunschweig, im Wege eines Verhandlungsverfahrens einem Betreiber ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und Betrieb dieser Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl von Ladepunkten und auf Basis von statistischen Bezirken Suchräume für deren Standorte ermittelt wurden.Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - Die Errichtung und der Betrieb von bis zu 500 Ladepunkten sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter in seiner Marktrolle als Betreiber in bis zu drei Errichtungsphasen (200 Ladepunkte bis zum 31.12.2024, 200 weitere Ladepunkte bis zum 31.12.2026 sowie optional nach gesonderter Bedarfsprüfung weitere 100 Ladepunkte bis zum 31.12.2028).- Die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung voraussichtlich ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.12.2030.- Die Stadt Braunschwieg geht davon aus, dass durch das zur Verfügung stellen des öffentlichen Raumes ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und strebt daher an, keine Vergütung an den Bieter zu zahlen. Eine Vergütung würde nur gezahlt, sofern sich kein Bieter zu einem eigenwirtschaftlichen Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur in der Lage sieht.
Zur Ermittlung der nach diesem Vertrag zu errichtenden Anzahlen an Ladepunkten hat die Stadt eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und Ladebedarfe der Anzahl an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig bis zum Jahr 2030 erstellt und den Errichtungsmengen zugrunde gelegt (Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf). Sofern der tatsächliche Bestand an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig während der Laufzeit dieses Vertrages
- am 31.12. eines Jahres mehr als 30 % über der für dieses Jahr prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt oder
- in zwei aufeinanderfolgenden Jahren am 31.12 der Jahre mehr als 20 % über den für diese Jahre prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt
ist die Stadt berechtigt, den Aufbau zusätzlicher Ladeeinrichtungen nach Maßgabe der Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf vom Betreiber zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen. Wenn der Betreiber gegenüber der Stadt nach schriftlicher Aufforderung mitteilt, dass er diese Ladeeinrichtungen nicht errichten und betreiben möchte, entfällt das Exklusivrecht und die Stadt ist zur Neuvergabe der Errichtung und des Betriebs dieser Ladeeinrichtungen berechtigt. Die Stadt ist in diesem Fall nicht an die Vorgaben dieses Vertrages gebunden, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.