Ersatzneubau Freibad Norden-Norddeich - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU 06-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-norden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Freibad Norden-Norddeich - Projektsteuerungsleistungen
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen der Projektsteuerung. Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen separat und dabei ebenfalls europaweit vergeben werden. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind dabei zulässig.
Norden, DE
2. Projektebene
Ausgangslage
Die Stadt Norden zählt rund 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt direkt an der Nordsee am nordwestlichen Rands der Bundesrepublik Deutschland. Als Vergabestelle fungiert jedoch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH als kommunales Unternehmen der Stadt Norden. Die Fördermittel werden dabei zu 100 % durchgereicht werden. Es handelt sich bei dem Standort des Projektes um das bereits bestehende Freibad des Ortsteils Norden-Norddeich, welches in direkter Nachbarschaft zum „Haus des Gastes“, der Deichpromenade, dem Norddeicher Hafen sowie weiteren Veranstaltungsflächen angesiedelt ist. Die Fläche ist Bestandteil der Sonderbaufläche „für Erholung und Freizeitanlagen“, wie sie im Flächennutzungsplan der Stadt Norden ursprünglich seit dem Jahr 1981 dargestellt ist. Der Standort befindet sich direkt an der Küstenlinie zwischen dem niedersächsischen Wattenmeer und den Siedlungsflächen des Nordseeheilbades Norddeich, ist für Einheimische sowie für Gäste des Badeortes bequem fußläufig und mit dem Rad erreichbar und somit städtebaulich optimal in das Siedlungsgefüge des Norder Ortsteiles Norddeich integriert.
Von der Frequentierung her wird für die ersten beiden Jahre direkt nach Fertigstellung von ca. 56.000 Besuchern pro Jahr bzw. Saison ausgegangen, wobei diese Anzahl prognostisch leicht in der Mittelfrist ansteigen wird. Die stärksten Frequentierungen werden dabei naturgemäß während der Hochsaison sowie den Sommerferien der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu erwarten sein. Dabei können in der Spitze – insbesondere an Wochenenden als Extremwert rund 500-1.000 Besucher pro Tag erwartet werden. Der statistische Mittelwert liegt allerdings bei ca. 150-170 Besuchern pro Tag. Der Bedarf wird neben der Quantität aber vor allem qualitativ als verlässliches tideunabhängiges Wasserangebot sowie für Kinder und ältere Personen zu sehen sein, die sich nicht in das Meer/die Brandung trauen.
Bedarfsbeschreibung
Übergeordnetes Ziel ist der Ersatzneubau des seit September 2014 geschlossenen Freibades in Norden-Norddeich, welches sich vor dem Deich befindet und jährlich im Zeitraum von April – September geöffnet sein soll. Das zu sanierende Freibad soll als bundesweites Klimaschutz-Pilotprojekt realisiert werden, um einen CO2-neutralen und kostengünstigen Betrieb (geringe Betriebskosten) zu gewährleisten. Hierzu werden neue, innovative technische Lösungen realisiert werden, die über den Stand der Technik hinausgehen und ohne die beantragte Förderung nicht zu realisieren wären.
Das Projekt soll zu einer Steigerung der Attraktivität Norden-Norddeichs beitragen, um für alle Menschen als Ort interessant zu sein. Es soll einen gleichberechtigten Zugang für alle Menschen ermöglichen (vollständige Barrierefreiheit). Angestrebt wird ein CO2-neutraler Betrieb bei gleichzeitig niedrigen Betriebskosten für die Kommune.
Die Weiterverwendung des vorhandenen Beckens ist ausgeschlossen. Dementsprechend besteht die Notwendigkeit einer Abrissplanung und Überwachung der Abrissleistungen (als Bestandteil der Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. der örtlichen Bauüberwachung).
Vorgesehen ist des Weiteren die Errichtung eines Technikkellers.
Die Vergabestelle hat eine Zielplanung bei der janßen bär partnerschaft mbB mit Sitz in Bad Zwischenahn in Auftrag gegeben. Die Zielplanung wird zu Beginn des Verhandlungsverfahren vorliegen und den dann in die engere Auswahl genommenen Bietern zur Verfügung gestellt werden.
3. Programmebene
Das Modellprojekt leistet Beiträge zu folgenden Auswahlkriterien des Förderprogramms: Der Ersatzneubau des Freibades ist als pilothaftes Klimaschutzmodellprojekt für die Region geplant. Die Beheizung des Wassers soll mittels Fernwärme in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Energieversorgung vollständig mittels erneuerbarer Energien, indem Windstrom und Photovoltaik genutzt werden.
Die Freibad-Sanierung ist Teil des übergeordneten „Masterplans Wasserkante Nordseeheilbad Norden-Norddeich“ der Vergabestelle und ist somit Teil einer übergeordneten, integrierten Gesamtstrategie.
4. Baukostenbudget
Das vorgebebene Baukostenbudget (KG 200 bis 500) beträgt 5 Mio. € (netto).
Kunst am Bau ist nicht vorgesehen.
5. Zeitplan
Insoweit wird auf Teil A der veröffentlichten Vergabeunterlagen Bezug genommen.
6 .Auftrag
Für das Vorhaben bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen – Freianlagenplanung (ohne Becken), Ingenieurbauwerk (Becken), Gebäudeplanung (in Bezug auf Technikkeller), Tragwerksplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken und in Bezug auf Technikkeller), Technische Ausrüstung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken und in Bezug auf Technikkeller). Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten. Hinsichtlich dieser Objekt- und Fachplanungen bedarf es einer intensiven Projektsteuerung.
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen der Projektsteuerung. Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen separat und dabei ebenfalls europaweit vergeben werden. Mehrfachbewerbungen in Bezug auf die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen sind dabei zulässig. Sofern sich jedoch ein Bewerber auf eine oder mehrere Objekt- und/oder Fachplanungen bewirbt, kann er sich zur Vermeidung potentieller Interessenkonflikte (im Auftragsfall) nicht auf die hiesige Projektsteuerung bewerben.
Der zukünftige Projektsteuerer soll durch Koordination und Steuerung insgesamt sicherstellen, dass die vorgegebenen Projektziele (Qualitäten, Kosten, Termine) entsprechend erreicht werden.
Vergeben werden auf dieser Basis (stufenweise) Leistungen der Projektsteuerung in sämtlichen Handlungsbereichen und in den Projektstufen 2 bis 5 gemäß AHO (stufenweise). Dabei sind in den Projektstufen 2 bis 5 sämtliche Grundleistungen mit Ausnahme folgender Grundleistung zu erbringen:
- Projektstufe 2, Handlungsbereich Verträge und Versicherungen: Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzepts für alle Projektbeteiligte
Im Rahmen des Angebotes können die (in die engere Auswahl genommenen) Bieter hinsichtlich der nicht zu erbringenden Grundleistung einen angemessenen Prozentsatz bilden, den sie dann bei der Preisbildung als Abzugsposten berücksichtigen.
Folgende Besondere Leistungen werden dem zukünftigen Auftragnehmer (stufenweise) übertragen:
- Projektstufe 2, Handlungsbereich Organisation, Information, Koordination und Dokumentation: Vertreten der Planungskonzeption gegenüber der Öffentlichkeit unter besonderen Anforderungen und Zielsetzungen sowie bei mehr als fünf Erläuterungs- oder Erörterungsterminen (Zeithonorar)
- Projektstufen 2 bis 4, Handlungsbereich Organisation, Information, Koordination, Dokumentation: Einrichten und Betreiben eines eigenen, internetbasierten Projektkommunikationssystems, mit Hinterlegung sämtlicher projektrelevanter Unterlagen, auf der Projektstufe 3 u.a. der Ausschreibungsunterlagen der einzelnen Baulose (Pauschalhonorar)
- Projektstufe 5, Handlungsbereich Qualitäten und Quantitäten: Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel (Zeithonorar)
- Projektstufe 5, Handlungsbereich Kosten und Finanzierung: Erstellen des Verwendungsnachweises
Der zukünftige Auftragnehmer hat als Besondere Leistung eine Ausschreibungs- und Vergabesteuerung bei der bevorstehenden europaweiten Ausschreibung der einzelnen Baulose zu übernehmen, allerdings nur soweit es sich um delegierbare Bauherrenaufgaben handelt. Das beinhaltet neben der Erstellung eines Vergabeterminplans die Prüfung der von den Objekt- und Fachplanern erstellten Leistungsverzeichnisse auf deren fachliche Richtigkeit (mit dem üblichen Fachwissen eines Architekten/Bauingenieurs) und auf deren technische Komptabilität. Des Weiteren sind die von den Objekt- und Fachplanern durchgeführten Angebotsprüfungen auf ihre Richtigkeit (wiederum mit dem üblichen Fachwissen eines Architekten / Bauingenieurs) hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer wirkt dabei auch an der Erstellung der Vergabeempfehlungen in den einzelnen Baulosen mit.
Als weitere Besondere Leistung ist die umfassende Mitwirkung des Projektsteuerers bei der Fördergeldverwendung nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinie vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere Verhandlungen mit der Fördermittelstelle, Überwachung der Ausschreibungen auf Konformität mit den Fördermittelrichtlinien und Erstellung des Verwendungsnachweises.
Vertragsgegenstand ist auch die Einführung und Vorhaltung einer professionellen Managementsoftware als Arbeits- und Kommunikationsplattform. Erwartet werden auch umfangreiche Koordinierungsleistungen und ein intensives Schnittstellenmanagement.
Der Bieter hat dabei einen Projektleiter zu stellen, der der Vergabestelle während der gesamten Vertragslaufzeit als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Zusammenarbeit zwischen der Vergabestelle und dem zukünftigen Projektleiter wird nach Einschätzung der Vergabestelle ausschlaggebend für eine erfolgreiche, den Anforderungen entsprechende Projektsteuerung sein.
Ein besonderer Fokus liegt in der koordinierenden und überwachenden Tätigkeit des zukünftigen Auftragnehmers (in Person seines Projektleiters). Erwartet wird hinsichtlich der Koordinierungsleistungen auch ein intensives Schnittstellenmanagement.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Leistungsumfangs, der wechselseitigen Pflichten und der Honorierung (grundsätzlich auf AHO-Basis) auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabe) verwiesen.
Voraussichtlicher Leistungszeitraum für die ausgeschriebene Projektsteuerung ist Oktober 2022 bis Mitte 2027.
Eine Projektleitung seitens des zukünftigen Auftragnehmers ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Dementsprechend nimmt der zukünftige Auftragnehmer auch keine Bauherrenaufgaben war.
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben (vgl. Teil A der Vergabeunterlagen).
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft. Sofern die Referenz (unter Einhaltung der Mindestanforderungen) der BWZ 5000 zuzurechnen ist, erhält der Bewerber einen halben Zusatzpunkt. Sofern die Referenz (unter Einhaltung der Mindestanforderungen) der BWZ 5520 zuzurechnen ist, erhält der Bewerber einen (weiteren) halben Zusatzpunkt.
Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Referenzen-Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2019 bis 2021 (2. Rangstelle)
Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der insofern gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
für Personenschäden mindestens 2 Mio. € für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. € für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen
- Erbringung (mindestens) der Projektstufen 2 bis 4 gemäß AHO (mindestens) in den Handlungsbereichen A, B, C und D gemäß HOAI
- bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2016
- Vorliegen eines öffentlichen Bauprojekts
- Baukosten (KG 200 bis 600) in Höhe von mindestens € 3,0 Mio. (netto)
Referenzen vor dem 01.01.2017 werden nicht gewertet; maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen. Der Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ (gemäß VI.) sollten alle weiter verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2016 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden.
Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2019 bis 2021 beschäftigten Personen (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam beschäftigten Personen bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).