Neubau einer Pflegeeinrichtung - Fachplanungsleistung: TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003330
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Pflegeeinrichtung - Fachplanungsleistung: TGA
Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist Eigenbetrieb des Landkreises Osterholz und dient der Grund- und Regelversorgung der Einwohner des Landkreises. Sein Leistungsspektrum umfasst die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Radiologie, die Bereiche Anästhesiologie und Intensivmedizin und das Zentrallabor.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe des Kreiskrankenhauses eine Pflegeeinrichtung mit 40 Kurzzeitpflegplätzen und angegliedert eine vollstationäre Einrichtung für 20 Bewohner mit demenziellen Veränderungen zu errichten. Das Planungsgebiet der künftigen Pflegeeinrichtung liegt im direkten Anschluss östlich des Kreiskrankenhauses. Die für die Planung zur Verfügung stehende Fläche umfasst ca. 17.000 m². Unter der Voraussetzung einer südlichen Erschließung, ergibt sich ein grob gefasster Bereich für eine mögliche Erweiterung der Pflegeeinrichtung bzw. einen Standort für ein Ärztehaus.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des noch nicht abgeschlossenen B-Plan Verfahrens.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau der Pflegeeinrichtung.
Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist Eigenbetrieb des Landkreises Osterholz und dient der Grund- und Regelversorgung der Einwohner des Landkreises. Sein Leistungsspektrum umfasst die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Radiologie, die Bereiche Anästhesiologie und Intensivmedizin und das Zentrallabor.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe des Kreiskrankenhauses eine Pflegeeinrichtung mit 40 Kurzzeitpflegplätzen und angegliedert eine vollstationäre Einrichtung für 20 Bewohner mit demenziellen Veränderungen zu errichten. Das Planungsgebiet der künftigen Pflegeeinrichtung liegt im direkten Anschluss östlich des Kreiskrankenhauses. Die für die Planung zur Verfügung stehende Fläche umfasst ca. 17.000 m². Unter der Voraussetzung einer südlichen Erschließung, ergibt sich ein grob gefasster Bereich für eine mögliche Erweiterung der Pflegeeinrichtung bzw. einen Standort für ein Ärztehaus.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des noch nicht abgeschlossenen B-Plan Verfahrens.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Pflegeeinrichtung.
Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen handeln, bei denen die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.05.2022 abgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet. Mehr als drei Referenzen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
a) Höhe der anrechenbaren Kosten
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand des Auftragswertes (Kosten gemäß KG 400) und stellt sich wie folgt dar:
Bei anrechenbaren Kosten unter 2.000.000 € erhält der Bewerber 0 Punkte.
Bei anrechenbaren Kosten von 4.000.000 € oder mehr erhält der Bewerber 4 Punkte.
Höhere anrechenbare Kosten führen zu keiner Verbesserung des Ergebnisses. Alle dazwischenliegenden Kosten werden linear interpoliert.
Somit können für das Kriterium Auftragswert zwischen 0 und 4 Punkten erreicht werden. Für drei Referenzen können somit maximal 12 Punkte erreicht werden.
b) Inhalt der Referenzen
Sofern es sich bei den Referenzen um Planungsleistungen für Pflegeeinrichtungen handelt, können je Referenz weitere 4 Punkte erreicht werden. Für drei Referenzen können somit maximal 12 Punkte erreicht werden.
Über beide Bewertungskriterien können damit maximal 24 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung (Ingenieurkammer) oder ein entsprechender Registerauszug (§ 44 Abs. 1 VgV).
• Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und sonstiger Schäden von [Betrag gelöscht] EUR.
Bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (§ 46 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis über den Abschluss ist vor Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (§ 46 Abs. 4 Nr. 4 VgV) in Form der Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124_LD VHB (Anlage)
• Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert.
• Eigenerklärung über die Zahl der in den Jahren 2019 – 2021 durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Die Anzahl der beschäftigten Ingenieure darf in 2021 nicht weniger als 1 betragen haben. Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
• Mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen handeln, bei denen die Leistungsphase 8 zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.05.2022 abgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.