Beförderung von Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]59
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Heidekreis von und zu Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Heidekreis als Leistungen im freigestellten Schülerverkehr.
Beförderung zur Grundschule III (Wilhelm-Busch-Schule) nach Soltau
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 3.Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur Wilhelm-Busch-Schule, Georg-Droste-Weg 5, 29614 Soltau und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung zur Grundschule Bomlitz und Grundschule Benefeld
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 2. und 3. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen (möglichst gemeinsam) zu den Unterrichtszeiten zur Grundschule Benefeld, Pestalozzistr. 1, 29699 Walsrode und Grundschule Bomlitz, Papiermacherkamp 27, 29699 Walsrode und zurück zu befördern.
Beförderung zur Oberschule Walsrode
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Schülerin des 7. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihrer Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur Oberschule Walsrode (Felix-Nussbaum-Schule), Ostdeutsche Allee 1, 29664 Walsrode und zurück zu befördern.
Beförderung von der Bushaltestelle Soltau/Post zur Wohnung nach Wolterdingen
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schülerin des 8. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich – von der Bushaltestelle Soltau/Post montags bis freitags an Schultagen nach Ankunft des Linienbusses der Linie 200 zu ihrer Wohnung nach Wolterdingen, Wieheholzer Str. zu befördern.
Beförderung zur Pestalozzischule Celle (Förderschule lernen und soziale und emotionale Entwicklung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Schülerin des 6. Schuljahrgangs - jederzeit widerruflich - von ihrer Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur Pestalozzischule Celle, Carstensstr. 11, 29255 Celle und zurück zu befördern.
Beförderung zur Janusz-Korczak-Schule Verden (Förderschule soziale und emotionale Entwicklung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur Janusz-Korczak-Schule, Moorstr. 9, 27283 Verden und zurück zu befördern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kombinierte Beförderung zur Grundschule Bomlitz und Grundschule Benefeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://reisebuero-maahs.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung zur Pestalozzischule Celle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedemark
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.meldau-gmbh.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung zur Janusz-Korczak-Schule Verden (Förderschule soziale und emotionale Entwicklung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://reisebuero-maahs.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.