Beschaffung einer Entstaubungsanlage
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Entstaubungsanlage
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe, Schacht Konrad in Salzgitter ist eine Entstaubungsanlage als Trockenentstaubung mit Filterelementen und einem Ansaugvolumenstrom von mind. 1000 m³/min zu liefern. Die Anlage dient der Entstaubung von staubbelasteten Wettern (Gesteinsstäube und zementhaltige Baustoffe) aus einem untertägigen Teilschnittmaschinenvortrieb mit einer TDR100. Die eingesetzten Axialventilatoren müssen eine durchgehend stabile Kennlinie aufweisen. Die eingesetzten Ventilatoren und Bauteile müssen typgeprüft und für den Einsatz unter Tage geeignet sein. Für die Gesamtanlage ist eine EG-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung mitzuliefern.
Der Auftrag umfasst die Planung und Fertigung, Lieferung auf die Schachtanlage, Montage unter Tage und die Wartung der Anlage.
Salzgitter, Schachtanlage Konrad
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe, Schacht Konrad in Salzgitter ist eine Entstaubungsanlage als Trockenentstaubung mit Filterelementen und einem Ansaugvolumenstrom von mind. 1000 m³/min zu liefern. Die Anlage dient der Entstaubung von staubbelasteten Wettern (Gesteinsstäube und zementhaltige Baustoffe) aus einem untertägigen Teilschnittmaschinenvortrieb mit einer TDR100. Die eingesetzten Axialventilatoren müssen eine durchgehend stabile Kennlinie aufweisen. Die eingesetzten Ventilatoren und Bauteile müssen typgeprüft und für den Einsatz unter Tage geeignet sein. Für die Gesamtanlage ist eine EG-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung mitzuliefern.
Der Auftrag umfasst die Planung und Fertigung, Lieferung auf die Schachtanlage, Montage unter Tage und die Wartung der Anlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 4 / 4 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.