Landwirtschaftskammer Niedersachsen - LUFA Nord-West: Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Instituts- und Laborgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: 62-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - LUFA Nord-West: Beratungsleistung TU-Verfahren Neubau eines Instituts- und Laborgebäudes
Beratungsleistung für die Vorbereitung und Durchführung eines TU-Verfahrens für den Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums. Die Leistung umfasst die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Projektcontrolling während der Planungs- und Bauphase.
26121 Oldenburg Erbringung der Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort am Standort des Auftraggebers.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Niedersachsen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vertritt auf gesetzlicher Grundlage (Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen) die fachlichen Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau.
Die LWK beabsichtigt, für Ihren Geschäftsbereich LUFA Nord-West am Standort Oldenburg ein neues Instituts- und Laborgebäude durch einen Totalunternehmer (TU) planen und errichten zu lassen. Der vorgesehene Neubau dient den Instituten für Lebensmittelqualität und für Tiergesundheit und erhält eine Anbindung an das Bestandsgebäude Jägerstraße mit den Instituten für Futtermittel und für Boden und Umwelt.
Im vorliegenden Verfahren soll zunächst eine Beratungsleistung für die Erstellung der Vergabeunterlagen (inklusive Funktionaler Leistungsbeschreibung), die Begleitung des Vergabeverfahrens sowie das Controlling während der Vertragsdurchführung vergeben werden.
Siehe Hinweis zu Optionen unter Ziffer II.2.11).
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen des Leistungspakets B.I. (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungspakete B.II., B.III. und B.IV. (Folgebeauftragungen) wird der Auftraggeber je nach Projektablauf, Bedarf und Finanzierbarkeit entscheiden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das jeweils nachfolgende Leistungspaket zu erbringen, wenn der Auftraggeber es innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des jeweils vorhergehenden Leistungspakets abruft.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Folgebeauftragungen über die Grundbeauftragung hinaus. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung gegenüber den Vereinbarungen bei Zuschlag ableiten. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichtabruf von Folgebeauftragungen sind ausgeschlossen.
Die Angabe in Ziffer II.2.7) zur Vertragslaufzeit ist als Orientierungswert auf Basis der aktuellen Planungen des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens und der Planungs- und Bauphase zu verstehen. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 2.: Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Projektleitung
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.:
Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen:
1. Erstellung von Vergabeunterlagen für TU-Vergabeverfahren der öffentlichen Hand
2. Erstellung von funktionalen Bauleistungsbeschreibungen für Instituts- oder Laborgebäude
3. Begleitung von TU-Vergabeverfahren der öffentlichen Hand
4. Baucontrolling von TU-Leistungen
Aus jedem der Leistungsbereiche 1 bis 4 ist jeweils mindestens eine Referenzleistung anzugeben. Dabei können Referenzen auch mehrfach (d. h. für mehrere Leistungsbereiche) gewertet werden.
Bei allen Referenzleistungen müssen zudem die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Projekte mit einem Bauvolumen (Summe aus KG 300-500) von mindestens 7,5 Mio. EUR netto.
- Abschluss bzw. Fertigstellung der jeweiligen Referenzleistungen des Bewerbers frühestens 01.01.2016.
Vertragsgrundlage sind die als Anlage B03 beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III. (weitere Eignungskriterien):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Eignungsleihe:
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR7VH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.