Wedemark Abwasser GmbH - Rohbau Kläranlage Bissendorf Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR2HU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedemark
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wedemark-abwasser.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wedemark Abwasser GmbH - Rohbau Kläranlage Bissendorf
Kläranlage Bissendorf - Neubau Vorklärung, Belebung, Faulung, Nachklärung, Maschinengebäude
Allgemeine Beton- und Stahlbetonbau-, Ausbau-, Hochbau- und Tiefbauarbeiten, Abriss- und Abbrucharbeiten
Kläranlage Bissendorf Bahldamm 1 30900 Wedemark
Belebungsbecken aus Stahlbeton in den Abmessungen 54,8*24,9 m mit Wandhöhe 5,1 m
Maschinengebäude aus Kalk-Sand-Stein mit Pultdach und Trapezblechen (17,99 * 17,115 m, Traufhöhe 2,8 m, Firsthöhe 5,5 m)
Faulbehälter, rund, Durchmesser 14,1 m, Gesamthöhe 11,8 m aus Spannbeton
Rücklaufschlammpumpwerk aus Stahlbeton in den Abmessungen 8*5,2 m, lichte Tiefe unter GOK 2,8 m, mit Analysebauwerk aus Mauerwerk in den Abmessungen 3,35*5,2 m, Höhe 3,5 m
Nachklärbecken, rund aus Stahlbeton mit Durchmesser 34,9 m in vorhandenem Becken eingebaut
Umbauarbeiten vorhandener Bauwerke (Nachklärbecken, Filtration, PW-Lager, etc.)
WHG-Fläche aus WU-Beton und WU-Pflastersteinen
Carport aus einer Stahlkonstruktion mit Trapezblecheindeckung
Bau von erdverlegten, verbindenden Rohrleitungen und Ausführung Oberflächenarbeiten (Pflaster, Erdarbeiten, Mutterboden, Schottereinbau, etc.)
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Nebenangebote sind zugelassen für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hauptangebot. Ausgenommen sind Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulingen
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.leymann-bauunternehmen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR2HU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.