Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streuautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: 082-RV-ZKF/2021-03.331

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Streuautomaten

Referenznummer der Bekanntmachung: 082-RV-ZKF/2021-03.331
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34143000 Fahrzeuge für den Winterdienst
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).

In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für das Land Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Streuautomaten aus. Eine Einweisung durch den Auftragnehmer bei der Übergabe der Geräte ist ebenso Bestandteil des Lieferumfanges. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.

Abrufberechtigt ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Die Auslieferung erfolgt frei Betriebshof an die in der jeweiligen Bestellung benannte Straßenmeisterei in Niedersachsen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34143000 Fahrzeuge für den Winterdienst
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von LKW-Aufsatzstreuautomaten mit Schneckenfördersystem, vollhydraulischer Antrieb durch die Kommunal-Hydraulik des Trägerfahrzeuges gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.

Die Bestellung von 5 Streuautomaten für dieses Los pro Vertragsjahr wird, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages, garantiert. Darüber hinaus ist der Abruf von bis zu 40 weiteren Streuautomaten für dieses Los innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34143000 Fahrzeuge für den Winterdienst
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von LKW-Aufsatzstreuautomaten mit Schneckenfördersystem, Antrieb durch einen Radnabenantrieb an der linken Hinterachse des Trägerfahrzeuges gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.

Die Bestellung von 5 Streuautomaten für dieses Los pro Vertragsjahr wird, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages, garantiert. Darüber hinaus ist der Abruf von bis zu 50 weiteren Streuautomaten für dieses Los innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34143000 Fahrzeuge für den Winterdienst
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungserbringung umfasst die Lieferung von Anhänger-Streuautomat zum Anhängen an LKW oder Motorgeräteträger gem. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Ziffer II.1.4) verwiesen.

Die Bestellung von 7 Streuautomaten für dieses Los pro Vertragsjahr wird, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages, garantiert. Darüber hinaus ist der Abruf von bis zu 70 weiteren Streuautomaten für dieses Los innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 027-068291
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Blasien
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aebi-schmidt.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.

Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,

- dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen. Zudem hat er den Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.

Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).

Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen:

- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern,

- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten,

- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.

Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".

Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Abfragen sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (............).

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDLRM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022

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Northeim
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Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
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Ottersberg
Oyten
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