A1001 - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ing.-Bauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0202-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1001 - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ing.-Bauwerk
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3 - 5 und Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenrückhaltebecken) Lph 1 - 5 für den Streckenausbau der A36 im Bereich Vienenburg.
A36 zwischen AS Schladen und AS Vienenburg-Ost/Osterwieck
Die geplante Baumaßnahme befindet sich im Landkreis Goslar und umfasst den Ausbau der Bundesautobahn 36 (A 36) zwischen der Anschlussstelle Schladen (B82) und der Anschlussstelle Osterwieck (L510) auf ca. 3.700 m Länge, sowie den Ersatzneubau der Bauwerke Vi 1 und Vi 2 in der Anschlussstelle Vienenburg und des Bauwerks Vi 3 in der Anschlussstelle Vienenburg Ost/Osterwieck.
Die A36 ist eine Autobahn der Verbindungsstufe I (VFS I). Nach heutigen Entwurfsmaßstäben entspricht insbesondere die vorhandene Querschnittsaufteilung nicht die Anforderungen, die sich aus den "Richtlinien für die Anlage von Autobahnen" (RAA) ableiten lassen würden. Da die Bauwerke aus statischen, wirtschaftlichen und technischen Gründen durch einen Neubau ersetzt werden müssen, sind die vorhandenen Querschnitte und sonstigen Parameter der A36 in dem Ausbaubereich zu überprüfen.
Insbesondere die sehr geringen Mittelstreifenbreiten von 2,0 m, die fehlenden Standstreifen in den Bauwerksbereichen, ein zu geringer Radius mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h (nördlich Bauwerk Vi 1) sowie die Entwässerung, hier Umplanung auf Retentionsbodenfilter aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet erfordern eine Umplanung des gesamten ca. 3.700 m langen Abschnittes der A36.
Aufgrund der Verbindungsfunktionsstufe I der A36 und der Kategoriegruppe Autobahn (AS I) ist für die Bemessung die Entwurfsklasse 1A (EKA 1A) zu wählen. Die Streckenabschnitte werden mit einem aktuellen regelkonformen Querschnitt RQ 28 gem. RAA angepasst.
Im Bereich der Maßnahme liegt das FFH-Gebiet "Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg" (3939-331, Nds. 123), das Naturschutzgebiet "Oker und Ecker in den LK Goslar und Wolfenbüttel" (BR 00152), das Vogelschutzgebiet "Okertal bei Vienenburg" (DE 4029-401), die Überschwemmungsgebiete der Oker bzw. der Ecker sind vorläufig im Planungsbereich festgelegt. Die Maßnahme befindet sich zudem in dem Wasserschutzgebiet "Börßum" (WSG IIIB).
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %
- Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 25 %
- Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters: 30%
- Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 5%
- Gesamteindruck der Bewerbung: 10%
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokoment "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgeordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 Mio. EUR für Personen und 5.000.000,00 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von , in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D06_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Unterauftragnehmer", Vordruck "D07_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Verpflichtung-UAN" und Vordruck "D08_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Ausschlusskriterien-UAN".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers:
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: einmal Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Lph 3 bis 5) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (Aus-, Um- oder Neubau) und einmal Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenwasserbehandlungsanlagen) (mind. Lph 2 und 3).
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mind. eine persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Ver-kehrsanlagen (mind. Lph 3 bis 5) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (Aus-, Um- oder Neubau) vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen muss mind. eine Referenz mit persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (mind. Lph 3) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbau-projektes (Aus-, Um- oder Neubau) vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Regenwasserbehandlungsanlagen) (mind. Lph 2 und 3) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (Aus-, Um- oder Neubau) vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Dem Bewerber müssen mindestens aktuell 3 Ingenieure oder vergleichbar für die Objektplanung Verkehrsanlagen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Ingenieure oder Berufsqualifikation gem. § 75 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de