Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie 1. Bauabschnitt KRH Wunstorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krh.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie 1. Bauabschnitt KRH Wunstorf
WKJP – Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wunstorf Bereich Krankenhausneubau Gewerk: Starkstrom-
und FM/IT-Anlagen
KRH Psychiatrie Wunstorf, Südstraße 25, 31515 Wunstorf
WKJP – Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wunstorf Bereich Krankenhausneubau Gewerk Starkstrom-
und FM/IT-Anlagen 2 St. Hauptverteiler 2 St. Unterverteilungen 400 m Kabelrinne 17 km Kabel und Leitung 900 St. Installationsgeräte 470 St. Leuchten 4 St. Türsprechstellen 1 St. Blitzschutz- und Erdungsanlage 1 St.
Personennotrufanlage mit ca. 20 Lokatoren 1 St. BMA-Zentralen mit ca.180 Rauchmeldern 1 St. RWA-Zentralen 5 St. Fluchttürzentralen 1 St. Videoanlage mit 5 Kameras 160 St. RJ45-Datenanschlüsse 1 St. Datenschrank 6 km Kat7-Datenkabel i.Ü. vgl. das LV und die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Preisangaben in den GAEB-Dateien.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.