IGS und BBS Peine Reinigungsdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 27-03-2022/006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS und BBS Peine Reinigungsdienstleistung
Reinigungsfläche von insgesamt 5,2 Mio m² pro Jahr
Unterhalts- und Grundreinigungen
Es handelt sich dabei um die Integrierte Gesamtschule Peine, die Berufsbildenden Schulen Peine sowie zwei Sporthallen
Unterhaltsreinigung BBS Peine und Sporthalle
Unterhaltsreinigung BBS Peine und Sporthalle
Unterhaltsreinigung IGS Peine und Sporthalle
Unterhaltsreinigung IGS Peine und Sporthalle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung BBS Peine und Sporthalle
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38112
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung IGS Peine und Sporthalle
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen. Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Die Adressen der Ansprechpartner und mögliche Termine zur Vereinbarung von Besichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.