Nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten „Fuß- und Radwegebrücke“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bramsche
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bramsche.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten „Fuß- und Radwegebrücke“
In der Stadt Bramsche sollen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ das Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Bahnhofsumfeld und die nordwestlich der Bahn gelegenen Flächen neu strukturiert und baulich entwickelt werden. Das Plangebiet ist ca. 32 ha groß, erstreckt sich im Wesentlichen zwischen der östlich gelegenen Bahntrasse Osnabrück – Oldenburg (Strecke 1502) und der westlichen Bundesstraße B 68. Im Süden und Südwesten des Plangebiets grenzen überwiegend Wohngebiete an.
Die neue Fuß- und Radwegebrücke soll in diesem Zusammenhang als Entlastungsmaßnahme für den vorhandenen Bahnübergang Grünegräser Weg / Meyerhofstraße fungieren.
Die innerstädtischen Bahnübergänge sind aufgrund ihrer derzeitigen Frequenz als gerade noch verträglich für die Abwicklung des KFZ-Verkehrs im innerstädtischen Verkehrsgefüge anzusehen. Sowohl im Norden wie auch im Süden bestehen kreuzungsfreie Bahnquerungen für den KFZ-Verkehr über die Nordtangente bzw. die B 68, die ausreichende Verbindungsqualität für den KFZ-Verkehr sichern.
Kritisch ist die Situation für den Rad- und Fußverkehr. Insbesondere für die Nahmobilität im Sinne kurzer Wege gibt es massive Einschränkungen durch die desolate, nicht anforderungsgerechte Infrastruktur im Bereich der vorhandenen Bahnquerungen. Die Probleme werden aufgrund der prognostizierten verstärkten Inanspruchnahme des Fahrrades im Stadtverkehr sowie der Ausweisung neuer Wohnquartiere westlich der Bahn zukünftig noch weiter zunehmen.
Nachholbedarfe für eine angemessene leistungsgerechte Querung bestehen aber bereits heute. Dies betrifft insbesondere
-den Friesenweg als kreuzungsfreie Bahnunterquerung für den Fußgänger- und Radverkehr
-sowie den Grünegräser Weg / Meyerhofstraße.
Durch Ertüchtigungen in diesen Bereichen können die Bedarfe allerdings nicht gedeckt werden.
Daher soll in Verlängerung der Marienstraße eine zweite entlastende Verbindungsachse in Richtung Bahnhof und Innenstadt hergestellt werden. Ein städtebauliches und verkehrsplanerisches Bestreben liegt darin, Teile des heute auf den vorhandenen Wegen mit starken Behinderungen kämpfenden Rad- und Fußverkehrs auf diese neue Bahnquerung zu verlagern. Städtebaulich ist sie entscheidend für das Zusammenwachsen der Stadtteile westlich der Bahn mit der Kernstadt. Zur Befriedigung der verkehrlichen Bedürfnisse ist daher diese Achse unabdingbar, um den zukünftigen Anforderungen von Verkehr, Städtebau und Klimaschutz zu genügen. Das Radverkehrsnetz sieht vor, eine Vorrangroute zur neuen Brückenquerung zu führen und auf der östlichen Innenstadtseite die Anbindung über die zu ertüchtigende Bahnhofstraße an die Fußgängerzone herzustellen.
Die Prognose für die Nutzerfrequenz der nordseitigen neuen Bahnquerung liegt schon ohne weitere städtebauliche Entwicklungen bei bis zu 180 Radfahrern und 100 Fußgängern in der Spitzenstunde. Die städtebaulichen Entwicklungen einberechnend erhöht sich dieser Wert weiter. Hinzu kommen die prognostizierten Effekte durch die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen des Masterplans, die die dargestellte Entwicklung noch weiter intensivieren.
Im Zuge des Brückenbaus sind auch die Neugestaltung der angrenzenden Frei- und Verkehrsflächen Bestandteil des Realisierungswettbewerbs.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes sollen auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse innovative Lösungen für das zu realisierende Brückenbauwerk und die damit verbundenen Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden, die insbesondere den hohen Anforderungen an die Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Dauerhaftigkeit entsprechen.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 21.06.22
Preisgerichtsvorbesprechung 04.07.22
Einsendeschluss Bewerbungen 22.07.22
Ausgabe der Unterlagen 23.08.22
Kolloquium 05.09.22
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.11.22
Abgabe der Modelle 15.12.22
Preisgerichtssitzung 12.01.23
Ausstellung + Verhandlungsgespräche anschließend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausführliche Infos zum Bewerbungsverfahren unter https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bramsche
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren nachzuweisen:
A) TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
A.1) Ingenieur
A.1.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:
-natürliche Personen, die das Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen haben und die am Tage der Veröffentlichung als Entwurfsverfasser in die Liste einer Ingenieurkammer in DE eingetragen sind,
-oder als Entwurfsverfasser in einer Ingenieurkammer in vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet eingetragen sind,
-oder in dem Falle, dass eine Ingenieurkammer in dem betreffenden Land nicht existiert, ein Diplom vorlegen, das in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde und das in dem betroffenen Hoheitsgebiet für die Führung einer der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ entsprechenden Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung erforderlich ist. Ein Diplom i.d.S. liegt vor, soweit darin mind. das Qualifikationsniveau nach Titel III Kapitel I Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG nachgewiesen ist. Gleichgestellt sind Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt worden sind.
Nachweis durch Einreichung einer Bestätigung der Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer.
A.1.2) durch einen aktuell gültigen Nachweis eines „Präqualifikationsverfahrens PQ-Bahn - Planung baulicher Anlagen – Ingenieurbauwerke (Personenunter-/überführung)“ gemäß § 48 SektVO.
A.1.3) durch Nachweis einer und im eigenen Büro erstellten Objektplanung eines konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen gem. Anlage 12, Gruppe 6 HOAI 2021 (mind. LP 2-5 nach § 43 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mind. 2,5 Mio.€ netto, mit Angabe des AG.
A.2) Architekt
A.2.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.
A.2.2) Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. LP 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2 Mio.€ netto (in den KG 300 und 400), mit Angabe des AG.
A.3) Landschaftsarchitekt
A.3.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt
A.3.2) Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Freianlagen oder Verkehrsanlagen (mind. LP 2, 3 und 5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 0,5 Mio.€ netto (in der KG 500), mit Angabe des AG.
Alle Referenzen sind gem. Bewerbungsformular S.16-18 einzureichen (LP 5 muss bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen sein, letzte erbrachte LP muss nach dem 01.01.2017 abgeschl. sein)
B) WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) mit Mindestdeckungssummen von:
B.1) Ingenieur: 3,0 Mio.€ für Personenschäden sowie 3,0 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden
B.2) Architekt: 2,0 Mio.€ für Personenschäden sowie 2,0 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden
B.3) Landschaftsarchitekt:1,5 Mio.€ für Personenschäden sowie 0,5 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden
Hinweis: Nachweis einer bestehenden BHV auch mit niedrigeren Deckungssummen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Projekthaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr abgeschlossen wird.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular und erforderliche Nachweise sind per E-Mail bis zum 22.07.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht]
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Ingenieur:in, einem:r Architekt:in und einem:r Landschaftsarchitekt:in. Bewerber:innen, die über mehrere der genannten Berufsqualifikationen verfügen, sind ebenso zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Qualität des gestalterischen Konzeptes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit
- Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung der Brücke in das städtebauliche Umfeld,
- Aufnahme der vorhandenen Fußwege- und Radwegebeziehungen,
- Barrierefreiheit
- Gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks,
- Technische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konstruktion,
- Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Unterhalt.
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 61.700,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40, 44 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 24.680,00 €
2. Preis 18.510,00 €
3. Preis 12.340,00 €
für Anerkennungen 6.170,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen wie folgt zu beauftragen:
- Objektplanung (Ingenieurbauwerke) gem. § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional den Leistungsphasen 6 bis 9, jeweils ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional den Leistungsphasen 5 und 6, jeweils ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional den Leistungsphasen 6 bis 9, ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 47 i. V. m. Anlage 13 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional den Leistungsphasen 6 bis 9, jeweils ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.
- Optional: Örtliche Bauüberwachung Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Optional: Örtliche Bauüberwachung Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen
Eine Zusammenarbeit von Ingenieuren und Architekten für die Objektplanung ist in allen Leistungsphasen zwingend erforderlich. Die Federführung liegt beim Ingenieur. Im Auftragsfall ist die Gesamtleistung als eine Vertragsleistung anzubieten (Arge oder Generalplaner mit Subunternehmen).
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin ggf. eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit der Bewerbergemeinschaft, die mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Bewerbergemeinschaft bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Zuschlagskriterien
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
50% Wettbewerbsergebnis
30% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
20% Angebotspreis
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]