Nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten „Fuß- und Radwegebrücke“

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bramsche
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bramsche.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bramsche/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bramsche/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nicht-offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten „Fuß- und Radwegebrücke“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Stadt Bramsche sollen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ das Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Bahnhofsumfeld und die nordwestlich der Bahn gelegenen Flächen neu strukturiert und baulich entwickelt werden. Das Plangebiet ist ca. 32 ha groß, erstreckt sich im Wesentlichen zwischen der östlich gelegenen Bahntrasse Osnabrück – Oldenburg (Strecke 1502) und der westlichen Bundesstraße B 68. Im Süden und Südwesten des Plangebiets grenzen überwiegend Wohngebiete an.

Die neue Fuß- und Radwegebrücke soll in diesem Zusammenhang als Entlastungsmaßnahme für den vorhandenen Bahnübergang Grünegräser Weg / Meyerhofstraße fungieren.

Die innerstädtischen Bahnübergänge sind aufgrund ihrer derzeitigen Frequenz als gerade noch verträglich für die Abwicklung des KFZ-Verkehrs im innerstädtischen Verkehrsgefüge anzusehen. Sowohl im Norden wie auch im Süden bestehen kreuzungsfreie Bahnquerungen für den KFZ-Verkehr über die Nordtangente bzw. die B 68, die ausreichende Verbindungsqualität für den KFZ-Verkehr sichern.

Kritisch ist die Situation für den Rad- und Fußverkehr. Insbesondere für die Nahmobilität im Sinne kurzer Wege gibt es massive Einschränkungen durch die desolate, nicht anforderungsgerechte Infrastruktur im Bereich der vorhandenen Bahnquerungen. Die Probleme werden aufgrund der prognostizierten verstärkten Inanspruchnahme des Fahrrades im Stadtverkehr sowie der Ausweisung neuer Wohnquartiere westlich der Bahn zukünftig noch weiter zunehmen.

Nachholbedarfe für eine angemessene leistungsgerechte Querung bestehen aber bereits heute. Dies betrifft insbesondere

-den Friesenweg als kreuzungsfreie Bahnunterquerung für den Fußgänger- und Radverkehr

-sowie den Grünegräser Weg / Meyerhofstraße.

Durch Ertüchtigungen in diesen Bereichen können die Bedarfe allerdings nicht gedeckt werden.

Daher soll in Verlängerung der Marienstraße eine zweite entlastende Verbindungsachse in Richtung Bahnhof und Innenstadt hergestellt werden. Ein städtebauliches und verkehrsplanerisches Bestreben liegt darin, Teile des heute auf den vorhandenen Wegen mit starken Behinderungen kämpfenden Rad- und Fußverkehrs auf diese neue Bahnquerung zu verlagern. Städtebaulich ist sie entscheidend für das Zusammenwachsen der Stadtteile westlich der Bahn mit der Kernstadt. Zur Befriedigung der verkehrlichen Bedürfnisse ist daher diese Achse unabdingbar, um den zukünftigen Anforderungen von Verkehr, Städtebau und Klimaschutz zu genügen. Das Radverkehrsnetz sieht vor, eine Vorrangroute zur neuen Brückenquerung zu führen und auf der östlichen Innenstadtseite die Anbindung über die zu ertüchtigende Bahnhofstraße an die Fußgängerzone herzustellen.

Die Prognose für die Nutzerfrequenz der nordseitigen neuen Bahnquerung liegt schon ohne weitere städtebauliche Entwicklungen bei bis zu 180 Radfahrern und 100 Fußgängern in der Spitzenstunde. Die städtebaulichen Entwicklungen einberechnend erhöht sich dieser Wert weiter. Hinzu kommen die prognostizierten Effekte durch die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen des Masterplans, die die dargestellte Entwicklung noch weiter intensivieren.

Im Zuge des Brückenbaus sind auch die Neugestaltung der angrenzenden Frei- und Verkehrsflächen Bestandteil des Realisierungswettbewerbs.

Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes sollen auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse innovative Lösungen für das zu realisierende Brückenbauwerk und die damit verbundenen Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden, die insbesondere den hohen Anforderungen an die Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Dauerhaftigkeit entsprechen.

Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung 21.06.22

Preisgerichtsvorbesprechung 04.07.22

Einsendeschluss Bewerbungen 22.07.22

Ausgabe der Unterlagen 23.08.22

Kolloquium 05.09.22

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.11.22

Abgabe der Modelle 15.12.22

Preisgerichtssitzung 12.01.23

Ausstellung + Verhandlungsgespräche anschließend

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Ausführliche Infos zum Bewerbungsverfahren unter https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bramsche

Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren nachzuweisen:

A) TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

A.1) Ingenieur

A.1.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:

-natürliche Personen, die das Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen erfolgreich abgeschlossen haben und die am Tage der Veröffentlichung als Entwurfsverfasser in die Liste einer Ingenieurkammer in DE eingetragen sind,

-oder als Entwurfsverfasser in einer Ingenieurkammer in vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet eingetragen sind,

-oder in dem Falle, dass eine Ingenieurkammer in dem betreffenden Land nicht existiert, ein Diplom vorlegen, das in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde und das in dem betroffenen Hoheitsgebiet für die Führung einer der deutschen Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ entsprechenden Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung erforderlich ist. Ein Diplom i.d.S. liegt vor, soweit darin mind. das Qualifikationsniveau nach Titel III Kapitel I Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG nachgewiesen ist. Gleichgestellt sind Ausbildungsnachweise, die in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt oder anerkannt worden sind.

Nachweis durch Einreichung einer Bestätigung der Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer.

A.1.2) durch einen aktuell gültigen Nachweis eines „Präqualifikationsverfahrens PQ-Bahn - Planung baulicher Anlagen – Ingenieurbauwerke (Personenunter-/überführung)“ gemäß § 48 SektVO.

A.1.3) durch Nachweis einer und im eigenen Büro erstellten Objektplanung eines konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen gem. Anlage 12, Gruppe 6 HOAI 2021 (mind. LP 2-5 nach § 43 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mind. 2,5 Mio.€ netto, mit Angabe des AG.

A.2) Architekt

A.2.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.

A.2.2) Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. LP 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2 Mio.€ netto (in den KG 300 und 400), mit Angabe des AG.

A.3) Landschaftsarchitekt

A.3.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt

A.3.2) Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Freianlagen oder Verkehrsanlagen (mind. LP 2, 3 und 5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der HZ III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 0,5 Mio.€ netto (in der KG 500), mit Angabe des AG.

Alle Referenzen sind gem. Bewerbungsformular S.16-18 einzureichen (LP 5 muss bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen sein, letzte erbrachte LP muss nach dem 01.01.2017 abgeschl. sein)

B) WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) mit Mindestdeckungssummen von:

B.1) Ingenieur: 3,0 Mio.€ für Personenschäden sowie 3,0 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden

B.2) Architekt: 2,0 Mio.€ für Personenschäden sowie 2,0 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden

B.3) Landschaftsarchitekt:1,5 Mio.€ für Personenschäden sowie 0,5 Mio.€ für Sach- und Vermögensschäden

Hinweis: Nachweis einer bestehenden BHV auch mit niedrigeren Deckungssummen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Projekthaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr abgeschlossen wird.

Das ausgefüllte Bewerbungsformular und erforderliche Nachweise sind per E-Mail bis zum 22.07.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [gelöscht]

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Ingenieur:in, einem:r Architekt:in und einem:r Landschaftsarchitekt:in. Bewerber:innen, die über mehrere der genannten Berufsqualifikationen verfügen, sind ebenso zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Ney & Partners NL, Delft mit Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger und urbanegestalt, Köln
Tilebein beratende Ingenieure, Osnabrück mit Arikon Digitale Baukunst GmbH, Berlin und Wiebold Landschaftsarchitektur, Osnabrück
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf mit SOP-architekten GmbH- slapa ober-holz pszczulny, Düsseldorf und Smeets Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH, Erft-stadt
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.

Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

- Qualität des gestalterischen Konzeptes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit

- Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung der Brücke in das städtebauliche Umfeld,

- Aufnahme der vorhandenen Fußwege- und Radwegebeziehungen,

- Barrierefreiheit

- Gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks,

- Technische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konstruktion,

- Wirtschaftlichkeit in Herstellung und Unterhalt.

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/07/2022
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 61.700,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40, 44 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 24.680,00 €

2. Preis 18.510,00 €

3. Preis 12.340,00 €

für Anerkennungen 6.170,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
-- Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen --
Herr Bürgermeister Heiner Pahlmann, Stadt Bramsche
Herr Christian Müller, Baudirektor, Stadt Bramsche
Herr Ralf Bergander, Ausschussvorsitzender für Stadtentwicklung und Umwelt, Stadt Bramsche
Frau Silke Kuhlmann, CDU Fraktion, stellv. Ausschussvorsitzende, Stadt Bramsche
Frau Anette Staas-Niemeyer, FDP Fraktionsvorsitzende, Stadt Bramsche
Herr Andreas Quebbeman, CDU Fraktionsvorsitzender, Stadt Bramsche
Herr Dieter Sieksmeyer, Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender, Stadt Bramsche
-- Stimmberechtigte Fachpreisrichter:innen --
Herr Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Herr Prof. Dipl.-Ing. Klaus Trojan, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt
Herr Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Arendt, Architekt, Oldenburg
Frau Dipl.-Ing. Beate Burhoff, Architektin, Münster
Herr Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Bartolles, Architekt, Hagen im Bremischen
Herr Prof. Dipl.-Ing. Alexander Furche, Bauingenieur, Hannover
Herr Prof. Dipl.-Ing. Martin Speth, Bauingenieur, Hannover
Herr Prof. Dipl.-Ing. Christoph Schonhoff, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Hannover
-- Ständig anwesende, stellvertretende Sachpreisrichter:innen --
Frau Imke Märkl, Stellv. Bürgermeisterin (CDU) / CDU Fraktion
Herr Winfried Müller, SPD Fraktion / Ortsbürgermeister Bramsche
Herr Jürgen Kiesekamp, FDP Fraktion
Herr Jens Kerntop, Bündnis 90/Die Grünen Fraktion
-- Ständig anwesende, stellvertretende Fachpreisrichter:innen --
Frau Dipl.-Ing. Verena Trojan, Architektin, Darmstadt
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Herr Dr.-Ing. Joachim Göhlmann, Bauingenieur, Hannover
Herr Dipl.-Ing. Hermann H. Weißenfels, Bauingenieur, Bramsche
-- Sachverständige --
Herr Hartwig Witter, Leiter Produktionsmanagement DB AG
Herr Wolfgang Tangemann, Abteilungsleiter Planung und Umwelt, Stadt Bramsche
Frau Ines Liebsch, Fachbereich Stadtplanung, Stadt Bramsche
Herr Bernd Caffier, BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Osnabrück
Frau Maren Graff, BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Bremen
Herr Dipl.-Ing. Matthias Kastilan, Beratender Ingenieur, Osnabrück

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen wie folgt zu beauftragen:

- Objektplanung (Ingenieurbauwerke) gem. § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional den Leistungsphasen 6 bis 9, jeweils ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.

- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie optional den Leistungsphasen 5 und 6, jeweils ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.

- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional den Leistungsphasen 6 bis 9, ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.

- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 47 i. V. m. Anlage 13 HOAI, in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie optional den Leistungsphasen 6 bis 9, jeweils ggf. in vom AG festzulegenden Stufen.

- Optional: Örtliche Bauüberwachung Objektplanung Ingenieurbauwerke

- Optional: Örtliche Bauüberwachung Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen

Eine Zusammenarbeit von Ingenieuren und Architekten für die Objektplanung ist in allen Leistungsphasen zwingend erforderlich. Die Federführung liegt beim Ingenieur. Im Auftragsfall ist die Gesamtleistung als eine Vertragsleistung anzubieten (Arge oder Generalplaner mit Subunternehmen).

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin ggf. eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit der Bewerbergemeinschaft, die mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Bewerbergemeinschaft bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.

Zuschlagskriterien

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

50% Wettbewerbsergebnis

30% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

20% Angebotspreis

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.

Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022

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