Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Rahmenvereinbarung Stoffstrommanagement Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRV5F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knrn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Rahmenvereinbarung Stoffstrommanagement
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Insbesondere ist zur thermischen Behandlung der Klärschlämme der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) am Standort Hildesheim geplant. Gesellschafter der KNRN sind folgende Abwasserbetriebe:
1. Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
2. Stadt Celle - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
3. Stadt Göttingen
4. Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
5. Stadt Peine - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
6. ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
7. Stadt Verden (Aller) - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
8. Stadt Barsinghausen
9. Stadtentwässerung Hildesheim KAdöR
10. Abwasserverband Matheide
11. Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
12. Stadtwerke Holzminden AöR
13. Wasserverband Peine
14. Stadt Clausthal-Zellerfeld - Eigenbetrieb Abwasserbetrieb
15. Abwasserverband Gehle-Holpe
16. Bad Pyrmont Entsorgung AöR
17. Gemeinde Lengede
18. Stadt Sarstedt
19. Stadt Wunstorf
20. Stadt Springe
21. Stadtwerke Sehnde GmbH
22. Gemeinde Wedemark
23. Stadt Einbeck
Die KNRN übernimmt mittels Rahmenverträgen bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA die Verwertung bzw. Entsorgung des bei den Gesellschaftern anfallenden Klärschlamms, sofern diese einen Bedarf für eine Verwertung bzw. Entsorgung ihres Klärschlamms bereits vor diesem Zeitpunkt haben. Die Gesellschafter der KNRN können einen Rahmenvertrag im vorgenannten Sinne zu jedem Zeitpunkt abschließen, der vor dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme der MKVA der KNRN liegt.
Der Auftraggeber wird Rahmenvereinbarungen über den Abtransport und die Behandlung des auf den Kläranlagen der Gesellschafter der KNRN anfallenden Klärschlamms mit bis zu 10 Unternehmen abschließen. Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit ab Vertragsschluss bis zum 31.12.2026.
Die maximale Gesamtmenge der anfallenden Klärschlämme beträgt 130.000 Mg (OS).
Folgende Einzelaufträge sollen vergeben werden:
Einzelauftrag 1 - Abwasserbetriebe Weserbergland AöR - Vertragszeit 01.11.2022 bis 31.10.2024
Einzelauftrag 2 - Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung - Vertragszeit 01.11.2022 bis 31.10.2024
Einzelauftrag 3 - Gemeinde Lengede - Vertragszeit 01.11.2022 bis 31.10.2024
Einzelauftrag 4 - Stadtentwässerung Barsinghausen - Vertragszeit 01.11.2022 bis 31.10.2024
Einzelauftrag 1 - Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind folgende Tätigkeiten:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung abzunehmen und zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Einzelauftrag für dieses Los wird bereits mit Abschluss der Rahmenvereinbarung vergeben:
Menge: 9.000 Mg/a
Laufzeit: 01.11.2022 - 31.10.2024
Einzelauftrag 2 - Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind folgende Tätigkeiten:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung abzunehmen und zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Einzelauftrag für dieses Los wird bereits mit Abschluss der Rahmenvereinbarung vergeben:
Menge: 6.500 Mg/a
Laufzeit: 01.11.2022 - 31.10.2024
Einzelauftrag 3 - Gemeinde Lengede
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind folgende Tätigkeiten:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung abzunehmen und zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Einzelauftrag für dieses Los wird bereits mit Abschluss der Rahmenvereinbarung vergeben:
Menge: 900 Mg/a
Laufzeit: 01.11.2022 - 31.10.2024
Einzelauftrag 4 - Stadtentwässerung Barsinghausen
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind folgende Tätigkeiten:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Verwertung bzw. Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung abzunehmen und zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Einzelauftrag für dieses Los wird bereits mit Abschluss der Rahmenvereinbarung vergeben:
Menge: 4.000 Mg/a
Laufzeit: 01.11.2022 - 31.10.2024
Der abzuschließende Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2022 bis 31.12.2026. Die unter "Beschreibung der Beschaffung" aufgeführten Einzelaufträge haben eine Laufzeit vom 01.11.2022 bis 31.10.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen.
1. Persönliche Lage des Bieters
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, derer sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- Mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2019) über die landwirtschaftliche oder thermische Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail), Art der Verwertung, Menge pro Jahr sowie Ausführungszeitraum
Es werden Referenzprojekte "seit dem 01.01.2019" berücksichtigt. Der Leistungsbeginn kann bereits vor diesem Zeitpunkt liegen. Es müssen die Leistungen zumindest teilweise innerhalb dieses Referenzzeitraums erbracht worden sein. So ist z.B. eine Referenz vergleichbar, bei der Leistungsbeginn der 01.01.2017 und Leistungsende der 31.12.2019 war. Es ist z.B. auch eine Referenz vergleichbar, bei der Leistungsbeginn der 01.01.2020 war und Leistungsende der 31.12.2022 ist.
3.2 Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit dem Angebot ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um den Zeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern. Es wird somit ein zweistufiger Beschaffungsvorgang durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird aus einem Kreis von Bietern eine Auswahl getroffen, um die Rahmenvereinbarung abzuschließen. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung gilt der Zuschlag vergaberechtlich als erteilt. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Die Einzelaufträge werden im Wege eines "Mini-Wettbewerbs" vergeben.
Im Rahmen des "Mini-Wettbewerbs" fordert der Auftraggeber sämtliche an der Rahmenvereinbarung beteiligten Auftragnehmer, zur Abgabe eines Angebots auf. Dabei teilt er den Auftragnehmern Art und Umfang sowie ggf. weitere Vorgaben für die Angebotsbearbeitung mit. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den Auftragnehmern eine angemessene Frist zur Angebotsabgabe gesetzt. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Durch die Erteilung des Zuschlags kommt der Einzelvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem ausgewählten Auftragnehmer zustande.
Es handelt sich im vorliegenden Fall somit um eine beiderseitig unverbindliche Rahmenvereinbarung, da es einerseits im Ermessen der Gesellschafter der KNRN liegt, ob sie die Entsorgung bzw. Verwertung der Klärschlämme über die KNRN durchführen, und andererseits es im Ermessen der an der Rahmenvereinbarung beteiligten Auftragnehmer liegt, ob sie im Rahmen des Mini-Wettbewerbs ein Angebot abgeben.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung ist die Abgabe eines Angebots auf mindestens eines der Lose erforderlich. Die Erteilung des Zuschlags auf mindestens ein Los ist jedoch nicht erforderlich.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRV5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.