Schülerbeförderung Schulen Jesteburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0108
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Schulen Jesteburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 29.10.2018. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen (im Folgenden "SuS") im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Brücken) mit einem entsprechend der Leistungsbeschreibung geeignetem Fahrzeug durchzuführen ist. Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 09.01.2023 bis zu den Nds. Sommerferien 2028 für aktuell ca. 24 SuS der Oberschule Jesteburg und 28 SuS der Grundschule Jesteburg vorgesehen. Der dem Angebot zu Grunde liegende ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Fahrplan (Anlage 2) mit einem schultäglichen Volumen montags bis freitags von zurzeit ca. 70,4 Fahrplankilometern sowie zusätzlich schultäglichen ca. 15,8 Fahrplankilometern für den Nachmittagsunterricht für die Fahrtage montags, dienstags und donnerstags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Becker Tours GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tostedt
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21255
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.becker-tours.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYRY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).