Erschließung "Ostend" in Hildesheim, 1. BA; Straßenendausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 3051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung "Ostend" in Hildesheim, 1. BA; Straßenendausbau
1.500 m² Asphaltbefestigung (TDS) aufnehmen
1.400 m² Frostschutzschicht herstellen
3.100 m² Schottertragschicht herstellen
2.000 m Bordanlagen
255 m² Entwässerungsrinnen
2.570 m² Betonpflaster
1.100 m² Klinkerpflaster
900 m² Asphalttrag- und Asphaltdeckschichten
55 m Treppenstufen 35/15
110 m Blockstufe als Sitzstufe 65/30
130 m Ringfundament 20/40
170 m Blockstufe 35/15
23 m Winkelstützelemente 95/180
145 m² WPC- Dielenkonstruktion
240 m Leitungsgraben für Entwässerung/Beleuchtung
22 St Pflanzinseln für Straßenbäume
Ostend 31134 Hildesheim
Offenes Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31228
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD92H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland