FBB - Badewassertechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: LV-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goesf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wsp.com
Abschnitt II: Gegenstand
FBB - Badewassertechnische Anlagen
Die Stadt Göttingen beabsichtigt das bestehende, denkmalgeschützte Freibad am Brauweg zu sanieren und attraktiveren. Sämtliche Becken sollen grundlegend überarbeitet werden. Dies beinhaltet den Rückbau sämtlicher Pflasterflächen Außenbereich, die Entfernung aller Überlaufrinnen, die Entfernung der Folienauskleidung, Abbruch der Beckenköpfe. Die Badewassertechnik ist weitestgehend zu erneuern und in Teilen zu überarbeiten. Alle Becken erhalten neue Edelstahlrinnen und eine neue Folienauskleidung. Das Nichtschwimmerbecken West wird zum Kinderbecken umgebaut. Die Durchschreitebecken werden abgebrochen und durch barrierefreie Durchschreitemulden ersetzt. Die gesamte Badewassertechnik wird erneuert und eine neue Regenentwässerungsleitung verlegt. Die bestehende Großrutsche, sowie der historische Sprungturm sind zu erhalten und während der Baumaßnahme zu schützen. Das bestehende Kinderbecken wird in Teilen abgebrochen und zu einem Trockenspielplatz umgestaltet. Nach Fertigstellung der Becken werden die Pflasterflächen mit neuen Belägen versehen und die Übergänge zur höherliegenden Liegewiese landschaftsplanerisch überarbeitet. Die Uferbereiche der Leine werden auf beiden Seiten geöffnet und in den Badebetrieb als Naturerlebnisraum mit eingebunden. Die beiden Leineufer mit einer neuen Spiel-Hängebrücke verbunden. Parallel dazu wird das Eingangsgebäude denkmalgerecht saniert. Die Abläufe der beiden getrennten Bauvorhaben sind miteinander dergestalt zu koordinieren, dass keine Behinderungen entstehen.
Gesamtfläche Freibad: 17.574 m²
Wasserflächen: 2.367,04 m²
Pflanzungen und Hecken: 370 m²
Trockenspielplatz: 200 m²
Rasenflächen/Liegewiesen: 10.600 m²
Rechtsseitige Leinewiese: 3.600m²
Befestigte Flächen: 3.650m²
Die Baustellenzufahrt soll von Norden über den Brauweg, den mittleren Zufahrtsweg und das Rondell angefahren. Parkmöglichkeiten sind vor dem Westflügel des Eingangsgebäudes. Anzulegen Das Baufeld wird in östlicher Richtung über den bestehenden Radweg erreicht hier erfolgt eine Abtrennung mit einem Bauzaun. Ein gesichertes Einfahrtstor mit Zugangskotrolle grenzt das Baufeld ein. Um das Baufeld ist eine im Gegenverkehr befahrbare Baustraße und ein befestigter Wendekreis herzustellen. Es gibt nur begrenzte Lagerflächen auf dem Gelände. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es werden 4 Sanitärcontainer und 3 Bürocontainer zu liefern. Baustrom Bauschild
Das südlich der Leine gelegene Grundstück wird vom Sandweg aus erreicht und steht nur für die Arbeiten zum Errichten der Spielbrücke zur Verfügung. Die bestehende Brücke ist nicht befahrbar.
Der Baumbestand auf dem Gelände ist gemäß Baumschutzordnung Göttingen zu schützen. Teilbereiche am Leineufer werden gerodet. Sämtliche Pflasterflächen werden zurückgebaut und entsorgt. Die Beckenverrohrung ist freizulegen. Die umlaufenden GFK Rinnen sind zu entfernen, die Folienauskleidung sämtlicher Beckenkörper ist zu entfernen. Die Stahlbeton-Beckenköpfe werden mittels Betonschnitt teilweise abgebrochen. Die Durchschreitebecken mit Standduschen entfernt.
Die Springergrube erhält für den Rückbau jeweils entlang der Beckenwände Gerüstbrücken.
Freibad Brauweg Brauweg 60 37073 Göttingen
Die Sanierung im Technikgebäude
beinhaltet die Demontage der Rohrleitungen u. Armaturen im Technikgebäude. Diese sollen entspr. neu erstellt werden. Die badewasserseitigen Treibwasser- und Wärmetauscherpumpen im Technikgebäude weisen erhebl. Korrosionen auf u. sollen ebenfalls demontiert u. erneuert werden. Das aktuelle Spülluftgebläse ist funktionsfähig u. soll deshalb im Rahmen der Sanierungsmaßn. demontiert, zwischengelagert und an die neue Badewassertechnik montiert werden. Da die bestehende Chlorgasanlage inkl. Dosierungsanlage noch nicht lange in Betrieb u. vollständig funktionsfähig ist, bleibt diese erhalten. Die Chlorgasanl. befindet sich in einem separaten Raum, weshalb die Chlorgasanl. während der Sanierungsmaßn. nicht demontiert werden muss. Die Dosierungsanl. hingegen soll demontiert, zwischengelagert u. wieder aufgestellt werden. Aktuell wird eine Messstation von Prominent mit einer Chlorgasdosierungsanl. von Jesco genutzt. Die Steuerung der jeweiligen Becken soll nach der Sanierung autark erfolgen, weshalb eine geeignete Messstation verwendet werden soll, die mit der Dosierungsanl. von Jesco kompatibel ist. Entsprechende Maßnahmen sind mit dem NU der Steuerungstechnik abzustimmen. Die Messtation soll im Pumpenkeller nahe der Schwimmbecken aufgebaut werden. Im Rahmen der Sanierung des Freibads sollen die Betondruckfilter, die fest in das Technikgebäude integriert sind, saniert werden. Dazu soll das komplette Filtermaterial entfernt und die Filterdüsen demontiert werden. Der Untergrund u. die Innenwände sollen gereinigt u. frisch behandelt werden. Als neues Filtermaterial soll Filterkies u. Anthrazitkohle eingebracht werden.
Sanierung an den Becken
Im Rahmen der Planungsarbeiten wurde im Nov. 2021 eine Leckageortung mit Spürgas durchgeführt. Die Leckageort. ergab, dass die Reinwasserleitung zum Nichtschwimmerbecken Ost am Bogen zur Verteilung eine Undichtigkeit aufweist. Da diese Leckage nur punktuell vorhanden ist, soll diese bei offenem Beckenkopf repariert werden. Die Öffnung des Beckenumgangs erfolgt bauseits, weshalb die Reparatur der Undichtigkeit die Demontage u. das neu Verlegen der Rohrleitung betrifft. Weitere Leckagen wurden in den Reinwasserleitungen im oberen Bereich des Springerbeckens geortet. Da das Becken Wasser verliert u. dieses vermutlich über die Leckagen austritt, sollen die Leckagen in den Rohrleitungen ausgebessert werden. Dazu wird der Beckenboden an den Rohrleitungen bauseits geöffnet u. vom NU die Rohrleitungen demontiert, neue PVC-Rohrleitungen sowie neue Einlaufdüsen eingebaut. Da die Folie der Bestandsbecken Risse aufweisen u. an mehreren Stellen gewölbt ist, wird die Folie der Becken sowie die Schwallwasserrinne der Becken im Rahmen der Sanierung bauseits erneuert. Dies bedeutet, dass die Einlaufdüsen, die Rinnenabläufe des NSB Ost u. des 50 m Schwimmerbeckens sowie die Schwallwasserleitung des NSB Ost, des 50 m Schwimmer- u. des Springerbeckens von der Schwallwasserrinne bis zum Schwallwasserbehälter demontiert u. erneuert werden müssen. Neben der Erneuerung der Einlaufdüsen sollen 30cm unter der Wasseroberfläche Messwasserstutzen installiert u. neue Rohrleitungen bis zum Pumpenkeller gelegt werden und in diesem die Messwasserstationen aufgebaut werden.
Sanierung im Pumpenkeller
Zur Messung des PH-, Redox- u. Chlorwerts soll für jedes Becken eine Messwasserstation genutzt werden. Die drei Becken des Kinderbeckens laufen hierbei über eine Messwasserstation. Um Rohrleitungen für das Messwasser zu sparen u. die Messtationen vor Überflutungen zu schützen, soll neben dem Eingang zum Pumpenkeller eine Erweiterung errichtet werden. Diese Erweiterung erfolgt bauseits. Die Messwasserstationen sollen anders als bisher in der Erweiterung über dem Pumpenkeller aufgebaut werden. Den Becken wird jeweils an zwei Stellen über Messwasserstutzen Beckenwasser entnommen, das der Messwasserstation zugeführt wird. Nach der Messung der Hygieneparameter wird das Messwasser den Schwallwasserbehältern zugeführt. Die Dosierung erfolgt weiterhin im Technikgebäude. Entspr. Maßnahm. sind mit dem NU der Steuerungstechnik abzustimmen. Die Umwälzpumpen im Pumpenkeller sind seit 1952 in Betrieb u. wurden bereits einige Male ausführl. gewartet. Bei den Umwälzpumpen sind nach den langen Laufzeiten Korrosionen festzustellen. Um einen energieeffizienteren Betrieb der Umwälzpumpen zu gewährleisten, sollen diese demontiert u. durch neue hocheffiziente frequenzgeregelte Pumpen ersetzt werden. Aufgrund des Neubaus des Kinderbeckens u. den hinzukommenden Attraktionen u. Rutschen soll neben den Umwälzpumpen ebenfalls eine neue Attraktionspumpe im Pumpenkeller aufgestellt werden. Aufgrund der Erneuerung der Umwälzpumpen sollen auch die Rohrleitungen u. Armaturen demontiert u. wieder neu errichtet werden. In einem Pumpenschacht, der sich zw. dem Eingangsgebäude u. dem Springerbecken befindet, sind die Attraktionspumpen für die Rutsche u. den Pilz des Nichtschwimmerbeckens Ost lokalisiert. Diese sind funktionsfähig u. werden nur nach Bedarf betrieben, weshalb diese nicht von der Sanierung betroffen sind.
Für den Neubau des Kinderbeckens soll die bisherige Aufbereitungstechnik im Technikraum des Kinderbeckens demontiert werden. Der Technikraum befindet sich im westl. Ende des Eingangsgebäudes des Freibads. Zu der bisherigen Aufbereitungstechnik d. Kinderbeckens gehören neben den Rohrleitungen u. Armaturen die Bestandteile der Dosierungsanl. sowie die Druckerhöhungsanl. Die Demontage des Kinderbeckens erfolgt bauseits. Für das neue Kinderbecken sollen Reinwasserleitungen vom Pumpenkeller zu den Einströmstellen (Einströmdüsen, Attraktionen und Rutschen) sowie Schwallwasserleitungen von der Schwallwasserrinne zu dem Schwallwasserbehälter gelegt werden. Am Kinderbecken sollen Einströmdüsen installiert u. Anschlüsse an die Schwallwasserrinne gelegt werden. Die Install. der Attraktionen des Kinderbeckens erfolgt bauseits, während der Reinwasseranschluss der Attraktionen durch den NU erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
Referenzen, nicht älter als 5 Jahre mit Auftragssummen ab [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Abschnitt IV: Verfahren
Göttinger Sport und Freizeit GmbH&Co.KG
Windausweg 60
37073 Göttingen
Frau Hoffmann, Frau Habermann Sekretariat
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YWJRVKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.