Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 7-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mobiliar
Lieferung von Mobiliar für die Liegenschaften sowie die Weiterführenden Schulen des Landkreises im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mobiliar
Liegenschaften sowie Weiterführende Schulen des Landkreis Heidekreises
Beschaffung von Schulmobiliar für die Weiterführenden Schulen des Landkreis Heidekreises im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mobiliar
Liegenschaften des Landkreis Heidekreises
Beschaffung von Büromobiliar für die Liegenschaften des Landkreis Heidekreises
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister 2. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder § 124 GWB vorliegen.
4. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angaben zu Insolvenz und Liquidation.
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 2. Angaben zu Arbeitskräften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.