ÖPP-Projekt "Logistik GmbH" Referenznummer der Bekanntmachung: O022-22-001

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 055-143301)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://awb.grafschaft-bentheim.de/awb/index.php

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ÖPP-Projekt "Logistik GmbH"

Referenznummer der Bekanntmachung: O022-22-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AWG (Auftraggeber) ist eine Gesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim. Dieser ist mit seinem Abfallwirtschaftsbetrieb der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Abfallwirtschaft ist als ÖPP-Modell strukturiert. Teil des Modells ist die Abfalllogistik Grafschaft Bentheim GmbH als gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft des Landkreises mit einem privaten Minderheitsgesellschafter. Die Logistik GmbH erbringt die Logistikleistungen in der Abfallwirtschaft gegenüber der AWG. Der Private Partner wird zugleich mit der Erbringung von Dienstleistungen an die Logistik GmbH im Rahmen sog. "integrierter Serviceverträge" (Fuhrleistungen, Platzbetrieb, Verwertung von Abfällen und Behältermanagement) beauftragt. Zum Ablauf der Vertragslaufzeiten für den bisherigen Privaten Partner soll die Beteiligung an der Logistik GmbH einschließlich der integrierten Serviceverträge neu vergeben werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-143301

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Anstatt:

Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausge-schlossen werden und die ihre Eignung an-hand der Mindestanforderungen nachgewie-sen haben (Auswahlstufe 1). Die Teilnahmean-träge der Bewerber werden vom Auftraggeber ferner nach einem in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Punktesystem bewerten (Auswahlstufe 2) und so eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Der Auftraggeber wird mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festge-legt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsver-fahren teilnehmenden Bieter wird bei Ab-schluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auf-traggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.

muss es heißen:

Der Auftraggeber wird nur Bieter beteiligen, die nicht nach § 123 und § 124 GWB ausgeschlossen werden und die ihre Eignung anhand der Mindestanforderungen nachgewiesen haben (Auswahlstufe 1). Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge der Bewerber ferner nach einem in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Punktesystem bewerten (Auswahlstufe 2) und so eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Der Auftraggeber wird mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Bei dieser Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber folgende Kriterien berücksichtigen: Gesamtanzahl der geeigneten Bewerber, Verfahrensökonomie/ Einhaltung des Zeitplans bei Verhandlungen mit mehr als drei Bietern, Punkteabstand zwischen den Bewerbern (z.B. nahezu gleichauf oder signifikanter Punkteabstand, deutliche Trennung einer Spitzengruppe von den sonstigen geeigneten Bewerbern). Ein Überspringen von Bewerbern mit höherer Punktzahl zugunsten von Bewerbern mit niedrigerer Punktzahl (z.B. Aufforderung der Platzierten 1 bis 3 und 5, nicht aber 4) schließt der Auftraggeber aus.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Eigenerklärung zur Identität des Bewerbers (Mindestanforderung), Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Mindestanforderung), bei Bedarf Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Mindestanforderung wenn zutreffend), bei Bedarf Eigenerklärung zur Mitwirkung an der Bewerbergemeinschaft (Mindestanforderung wenn zutreffend), Eigenerklärung zu Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) (Mindestanforderung), Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über zugesagten Abschluss) mit den Mindestdeckungssummen von EUR 100 Mio. (KfZ-Haftpflicht), EUR 3 Mio. (Haftpflicht für Personenschäden), EUR 3 Mio. (Haftpflicht für Sach- und Umweltschäden), EUR 100.000 (Vermögensschadenhaftpflicht) (Mindestanforderung). Die Eignungskriterien sind in den Vergabeunterlagen näher beschrieben (Bewerbungsbedingungen Teil B, Formblätter 1 bis 11).

Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Erfahrung mit der Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (keine Mindestanforderung). Abfrage von 3 Mindestreferenzen und 10 Zusatzreferenzen in den Bereichen: Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Restabfall (Mindestanforderung: 1 Referenz), Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Altpapier (keine Mindestanforderung), Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Sperrmüll (keine Mindestanforderung), Referenzen über Fuhrleistungen/ Holsammlung Grünabfall (keine Mindestanforderung), Referenzen über den Platzbetrieb auf Wertstoffhöfen (Mindestanforderung: 1 Referenz), Referenzen über den Betrieb auf Grünabfallsammelplätzen (Mindestanforderung: 1 Referenz), Referenzen über den Betrieb einer Schadstoffannahmeeinrichtung (Mindestanforderung: 1 Referenz). Die Eignungskriterien und die Punktewertung in Auswahlstufe 2 sind in den Vergabeunterlagen näher beschrieben (Bewerbungsbedingungen B, Formblätter 1 bis 11).

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:

19.04.2022, 11:00 Uhr

muss es heißen:

05.07.2022, 11:00 Uhr

Abschnitt Nummer: IV.2.3
Anstatt:

20.05.2022

muss es heißen:

29.07.2022

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Der Auftraggeber hat umfangreiche Bewerberfragen beantwortet und allen interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Er hat ferner die Vergabeunterlagen entsprechend seinen Antworten auf die Bewerberfragen überarbeitet. Diese werden auf der Vergabeplattform in der überarbeiteten Form zur Verfügung gestellt. Die überarbeiteten Unterlagen sind auf dem Deckblatt mit "Neue Fassung Juni 2022" gekennzeichnet. Zusätzlich stellt der Auftraggeber für die Unternehmen Fassungen mit Änderungskennzeichnung zur leichteren Nachvollziehbarkeit zur Verfügung (rein nachrichtlich; maßgeblich sind die Clear-Versionen der Vergabeunterlagen).

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