Ex-Post GY Lutherschule G9 Erweiterungsbau, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0333-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post GY Lutherschule G9 Erweiterungsbau, Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten im Erweiterungsbau der Lutherschule: Herstellen von ca. 950m² GK-Wänden, 1350m² Deckenbekleidungen (HWL-Platten), 15m² Doppelbodenkonstruktionen für einen 6-geschossigen Schulneubau.
Trockenbauarbeiten im Erweiterungsbau der Lutherschule: Herstellen von ca. 950m² GK-Wänden, 1350m² Deckenbekleidungen (HWL-Platten), 15m² Doppelbodenkonstruktionen für einen 6-geschossigen Schulneubau.
Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Abs. 2 S. 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich in der 26. KW 2022 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gem. §5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GY Lutherschule G9 Erweiterungsbau, Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124)
1.1 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
1.2 Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124)
2.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
2.2 Erklärung, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
2.3 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt
2.4 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Formblatt 124)
3.1 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
3.2 Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD97C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.