Rahmenvereinbarung in verschiedenen städtischen Liegenschaften der LHH; Reinigung und Inspektion von Abwasserrohren und Kanäle Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0460-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung in verschiedenen städtischen Liegenschaften der LHH; Reinigung und Inspektion von Abwasserrohren und Kanäle
Leistungsgegenstand sind die Inspektion und Prüfung von Ab- und Regenwasserkanälen auf den Grundstücken der städtischen Liegenschaften.
Weiterhin sind die Beseitigung von künstlichen und natürlichen Rohrverstopfungen an den Schmutz- und Regenwasserrohren und den sanitä-ren Einrichtungen Leistungsgegenstand.
Reinigung und Inspektion von Abwasserrohren und Kanäle
Die Leistung beinhaltet im Wesentlichen die Inspektion und Dichtigkeitsprüfung an Kanälen und Rohrleitungen am nichtöffentlichen Kanalnetz der jeweiligen städtischen Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover. Weiterhin gehören die vorbereitenden Arbeiten wie Kanalreini-gung, Kanalspülung, Beseitigung von Ablagerungen und Wurzeleinwüchsen zu den Leistungen.
Nach einem halben Jahr Laufzeit kann der Vertrag um ein weiteres halbes Jahr, dann jeweils um ein Jahr, bis zu einer maximalen Gesamt-laufzeit von vier Jahren verlängert werden.
Rohrreinigungsarbeiten
Beseitigung von natürlichen und künstlichen Verstopfungen von Rohren, Kanälen und
Sanitäreinrichtungen.
Nach einem halben Jahr Laufzeit kann der
Vertrag um ein weiteres halbes Jahr, dann jeweils um ein Jahr, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren verlängert werden.
Rohrreinigungsarbeiten
Beseitigung von natürlichen und künstlichen Verstopfungen von Rohren, Kanälen und
Sanitäreinrichtungen.
Nach einem halben Jahr Laufzeit kann der Vertrag um ein weiteres halbes Jahr, dann jeweils um ein Jahr, bis zu einer maximalen Gesamt-laufzeit von vier Jahren verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Unterlagen einreichen:
- Die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregisters, oder
- Eine Bescheinigung nach § 44 (1) VgV des Staates, in dem der Betrieb niedergelassen ist.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedes Mitglied haftet gesamtschuldnerisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bieter.
Nur wenn Sie eine Bietergemeinschaft vertreten:
Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters durch Auszug aus dem Bietergemeinschaftsvertrag oder eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung.
Einzureichen sind gem. §123 GWB und § 45 VgV:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; Nachweis über die Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft; Nach-weis
Über die Zahlung von Steuern
Der durchschnittliche Jahresumsatz soll das Zweifache des Auftragswertes jedes bebotenen Loses entsprechen.
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt LHH 19/ 124 LD)
- Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. §§ 123; 124 und 125 GWB
- Angaben über die Anzahl und Qualifikation der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter der letzten drei Jahre
- Angaben über eine gewollte Unterbeauftragung der Leistung einschl. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Formblatt 235)
- Verpflichtung eines Unternehmens zur Leistungserbringung (Formblatt 236 Bietergemeinschaften)
Es müssen mindestens 2 Facharbeiter im Betrieb beschäftigt sein
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Einheitliche Europäische Eigenerklärungen, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genann-ten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben, in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersen-den. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD937
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.