092135 - ILIAS-Hosting und ILIAS-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002911
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgrci.de/ueber-uns/standorte-institutionskennzeichen/bezirksdirektionen/bd-langenhagen/
Abschnitt II: Gegenstand
092135 - ILIAS-Hosting und ILIAS-Dienstleistungen
Bei den in LOS 01 ausgeschriebenen Dienstleistungen handelt es sich um den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur zum Betrieb unserer Ilias Systeme (Illias, Campus, BBB, ViMP, LRS) sowie der erforderlichen Umsysteme, in einem Managed Service Ansatz.
Los 2 umfasst die Unterstützung bei konzeptionellen Fragen zum Einsatz, der technische Betrieb sowie das Customizing der ILIAS-Webanwendung, verfügbarer Plugins und sowie die Unterstützung bei der technischen Betreuung von Kursen. Der Auftragnehmer unterstützt den AG bei der Planung, Konzeptionierung, Umsetzung und Weiterentwicklung der ILIAS-Webanwendung, auch mit mediendidaktischer Kompetenz.
ILIAS-Hosting
Bei den in LOS 01 ausgeschriebenen Dienstleistungen handelt es sich um den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur zum Betrieb unserer Ilias Systeme (Illias, Campus, BBB, ViMP, LRS) sowie der erforderlichen Umsysteme, in einem Managed Service Ansatz.
Zentrale Anforderungen sind:
• Das Anbieten von Rechenleistung, Arbeitsspeicher und Netzwerkinfrastruktur.
• Das Betreiben darauf aufbauender Software wie Betriebssysteme, Middleware, Datenbank-Server, Web-Server, Kommunikationssysteme und ähnliches.
• Betriebs- und Sicherheitskonzept
• IT-Service-Management (Change, Patch, …)
• Servicebereitschaft
• Kommunikation und Dokumentation erfolgen in Deutsch
Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option diesen Vertrag gegebenenfalls zwei Mal um 12 Monate zu verlängern.
Die Leistungen werden grundsätzlich über eine Monatspauschale abgerechnet. Für über die hier beschriebenen Leistungen hinausgehenden unvorhergesehenen Anforderungen, werden 10 Personentage pro Jahr eingeplant, welche nach Aufwand abgerechnet werden.
Erwartet werden ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Performance der Systemumgebung, Eigenverantwortung, Proaktivität, Servicebereitschaft und Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie den anderen beteiligten Dienstleistern.
Gemäß § 80 Abs. 2 SGB X darf eine Verarbeitung von Sozialdaten nur im Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder in einem Drittstaat, sofern für diesen ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO vorliegt, erfolgen. Diese räumliche Beschränkung erstreckt sich nicht nur auf den Speicherort, sondern erfasst grundsätzlich sämtliche Verarbeitungssituationen, insbesondere auch Wartungs- und Supportabläufe.
Die o.g. Anforderungen gelten ebenfalls uneingeschränkt für ggf. eingesetzte Subunternehmer. Insbesondere hat ein Datenexport/Datenabfluss in die USA in jedem Fall zu unterbleiben. Hierbei ist insbesondere bei der Einbindung von externen Inhalten und bei der Verwendung von Trackingtools/Analysetools zu achten.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal um je 12 Monate verlängert werden. (Verlängerungsoption)
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal um je 12 Monate verlängert werden. (Verlängerungsoption)
ILIAS-Dienstleistung
Die ILIAS-Serviceleistungen beziehen sich auf die drei vom AG unabhängig voneinander betriebenen ILIAS-Instanzen. Dazu zählen das im Internet erreichbare Lernportal, die im Internet erreichbare Lernplattform Basiswissen und die im internen Intranet erreichbare Lernplattform Campus. Die Kommunikation und Dokumentation erfolgen in Deutsch.
Gegenstand ist die Unterstützung bei konzeptionellen Fragen zum Einsatz, der technische Betrieb sowie das Customizing der ILIAS-Webanwendung, verfügbarer Plugins und sowie die Unterstützung bei der technischen Betreuung von Kursen.
Der AN unterstützt den AG bei der Planung, Konzeptionierung, Umsetzung und Weiterentwicklung der ILIAS-Webanwendung, auch mit mediendidaktischer Kompetenz. Hierzu werden funktionale Anforderungen gemeinsam formuliert, Lösungswege werden durch den AN vorgeschlagen und nach Abstimmung mit dem AG umgesetzt.
Der AN unterstützt den AG bei der Gestaltung des User-Interfaces sowie der Benutzerführung und führt Anpassungen an verwendeten Skins der ILIAS-Webanwendung durch.
Der AN führt eine kontinuierliche Betreuung und Aktualisierung der ILIAS-Webanwendung, eine zeitnahe Beseitigung von auftretenden Fehlern/ Fehlfunktionen durch.
Der AN führt eine Beratung zum Einsatz, zur Konfiguration, zum Customizing der ILIAS-Webanwendung und der enthaltenen Plugins durch.
Nicht Gegenstand ist die Betreuung der zugrunde liegenden Komponenten, Umsysteme, Infrastruktur und Services. Diese werden in Los 01 – Hosting behandelt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option diesen Vertrag gegebenenfalls zwei Mal um 12 Monate zu verlängern.
Die Leistungen werden nach Aufwand über eine Kontingent von 400 Personentagen für die Vertragslaufzeit abgerechnet.
Erwartet werden ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Eigenverantwortung, Proaktivität, Servicebereitschaft und Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie den anderen beteiligten Dienstleistern.
Gemäß § 80 Abs. 2 SGB X darf eine Verarbeitung von Sozialdaten nur im Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder in einem Drittstaat, sofern für diesen ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO vorliegt, erfolgen. Diese räumliche Beschränkung erstreckt sich nicht nur auf den Speicherort, sondern erfasst grundsätzlich sämtliche Verarbeitungssituationen, insbesondere auch Wartungs- und Supportabläufe.
Die o.g. Anforderungen gelten ebenfalls uneingeschränkt für ggf. eingesetzte Subunternehmer. Insbesondere hat ein Datenexport/Datenabfluss in die USA in jedem Fall zu unterbleiben. Hierbei ist insbesondere bei der Einbindung von externen Inhalten und bei der Verwendung von Trackingtools/Analysetools zu achten.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal um je 12 Monate verlängert werden. (Verlängerungsoption)
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal um je 12 Monate verlängert werden. (Verlängerungsoption)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden: Bewerbergemeinschaft) bzw. die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV verweist, müssen zur persönlichen
Lage und Zuverlässigkeit folgende Eigenerklärungen abgeben:
a) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis
über einen Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt/vorliegen.
b) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis über einen
Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt/vorliegen.
c) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
d) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
e) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz) nicht vorliegen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten
Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und
sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 47 VgV)
gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die
vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang
angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich
für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und
die betreffenden Erklärungen der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen
ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass ihnen
die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren
Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren
Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen
bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen jeweils nur bezüglich der von den
anderen Unternehmen zu erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind
innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die von der Auftraggeberin vorbereiteten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb verwendet werden. Die Vorlage und die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off. Soweit dies in den Formblättern oder Bewertungsblättern (etwa bei Nachweisen oder Referenzen) vermerkt ist, können ergänzende Unterlagen eingereicht werden. Bewerber, welche die verlangten Erklärungen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen – soweit dies vergaberechtlich zulässig ist – nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
b) Die Bewerber können bis zum 04. Juli 2022, 12:00 Uhr Fragen und Hinweise an die Vergabestelle richten. Fragen dürfen ausschließlich über die Fragefunktion der Vergabeplattform gestellt werden. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Auskünfte, die von Mitarbeitern der Auftraggeberin am Telefon erteilt werden, haben keine Gültigkeit. Die Vergabestelle wird Fragen und die entsprechenden Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung grundsätzlich allen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung stellen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen Bewerber und/oder dessen Geschäftsgeheimnisse betreffen, unter strikter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung, nur diesem Bewerber zur Verfügung zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich sind. Detailfragen zur Leistungsbeschreibung werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beantwortet. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb. Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 04. Juli 2022, 12:00 Uhr eingegangen sind, werden nicht beantwortet.
c) Der Teilnahmeantrag ist über die Vergabeplattform einzureichen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend. Der Teilnahmeantrag muss der Vergabestelle bis zum 11. Juli 2022, 08:00 Uhr zugehen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Teilnahmeanträge, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
d) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag „unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.