Stadt Burgdorf - Neubau Bauhof Burgdorf Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR8FU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgdorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgdorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Burgdorf - Neubau Bauhof Burgdorf
Die Stadt Burgdorf plant den Neubau eines zentralen städtischen Baubetriebshofes mit diversen Lagerplätzen für Baumaterial und Hallen für Baumaschinen und Kfz mit dazugehörigen Freianlagenflächen im Energieverbund mit der städtischen Kläranlage. Hierfür wird ein innovatives und nachhaltiges Energiekonzept umgesetzt.
Auf dem neuen Bauhof sollen kommunale Organisationseinheiten untergebracht werden, die öffentliche Anlagen und Einrichtungen pflegen und Instand halten.
Die Baumaßnahmen sollen auf dem Grundstück "Neuer Bauhof" (Hülptingser Berg) am östlichen Stadtrand von Burgdorf durchgeführt werden, das sich im Eigentum der Stadt Burgdorf befindet und ca. 24.500 m² umfasst. Das Grundstück wird im Süden durch den Dachtmisser Weg begrenzt auf dessen gegenüberliegender Seite das Grundstück der Kläranlage angrenzt. Ein Lageplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Bauvolumen der zu planenden Gebäude liegt bei circa 4.360 m² Nettonutzfläche. Zu den Gebäudeflächen kommen circa 10.600 m² Funktionsflächen in den Außenanlagen hinzu.
Der Neubau umfasst einen Büro- und Verwaltungsbereich, einen Sozial- und Aufenthaltsbereich, verschiedene Werkstätten und Lager, die Fahrzeughallen, sowie die notwendigen Räumlichkeiten der Haustechnik. Die Funktionsflächen in den Außenanlagen bestehen neben den Lagerplätzen und Schüttgutboxen im Wesentlichen aus zwei Waschplätzen, Aufstellflächen für Salzsilos und einer Soleanlage sowie PKW-Parkplätzen mit den dazugehörigen Verkehrsflächen.
Im Hinblick auf den zu schaffenden Energieverbund soll das Energiekonzept mit den benötigten Flühen in Teilen auf dem Grundstück der gegenüberliegenden Kläranlage umgesetzt werden.
Stadt Burgdorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die ganzheitliche Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des städtischen Bauhofs einschl. der Umsetzung des Energieverbunds. Der auszuwählende Totalübernehmer hat hierfür eine Bauzwischenfinanzierung bis zur Abnahme anzubieten. Das Projekt soll als Energieeffizienz-Gebäude umgesetzt werden, für das eine KFW-Förderung beantragt werden kann.
Folgende terminliche Eckdaten (Meilensteine) sind im Rahmen der Leistungserbringung nach derzeitigem Planungsstand zu berücksichtigen:
- Auftragserteilung 02.10.2023
- Baufertigstellung 06.10.2025
Die Auftraggeberin weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Inbetriebnahme des Baubetriebshofs rechtzeitig vor dem Beginn der Winterperiode erfolgen muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen / Nachweise und Mitteilungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
-Kontaktdaten
Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
- Bietergemeinschaft
Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der in der Anlage vorgegebenen Formulare zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen (§ 6 EU Abs. 1 VOB/A).
- Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle dieses Staates oder der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Der Nachweis darf bei Einreichung nicht älter sein als sechs Monate.
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (für den vorgesehenen Projektleiter Objektplanung) oder für ausländische Bewerber den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen / Nachweise beizufügen:
- Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen von Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherungen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für die nachfolgenden Tätigkeiten / Leistungsbereiche:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebs-Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden abgeschlossen wird, wobei die Deckungsbeträge pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen müssen. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorzulegen, dass eine entsprechende Erhöhung erfolgen kann.
Bei einer Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
- Gesamtumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens getrennt für Planungsleistungen (gegliedert nach Bereichen TGA und Objektplanung) und Bauleistungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Der Bewerber muss in den drei letzten abgeschlossenen Kalenderjahren (2019, 2020, 2021) einen durchschnittlichen Jahresumsatz im Bereich Bauleistungen von mindestens 12 Mio. Euro brutto generiert haben.
Der Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied einzeln und für die Bietergemeinschaft insgesamt darzustellen.
- Mitarbeiterzahlen
Eigenerklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der technischen Fachkräfte aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren für die Bereiche Planen (gegliedert in Objektplanung und TGA) und Bauen. Gewertet wird das jeweilige Vollzeitäquivalent (VZÄ) einschließlich nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter.
- Registerauszug
Auszug aus dem einschlägigen Register gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU (Kopie), nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für den Wirtschaftsteilnehmer und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse / Krankenkasse
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate).
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG
Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
Die Stadt Burgdorf akzeptiert anstelle der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle bzw. die Bescheinigung über die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungssystem. Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung müssen die Erklärungen und Nachweise aufführen, die in dem Präqualifizierungssystem hinterlegt sind. Sofern die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Erklärungen und Nachweise elektronisch abrufbar sind, genügt anstelle des Zertifikats bzw. der Bescheinigung die Bezeichnung der Stelle und ggf. der Registrierungsnummer, unter denen der Abruf erfolgen kann.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
Gesamtprojektleiter
- Der Gesamtprojektleiter (Projektverantwortlicher in gesamtheitlicher Leistungserbringung) ist zu benennen. Er muss mindestens den akademischen Grad Dipl. - Ing. Architektur (FH/Uni) oder M.Sc./ M.Eng. oder B.Sc./ B.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig aufweisen.
Planung Architektur
- Gewertet werden maximal drei Unternehmensreferenzen für Architektur-Planungsleistungen im Bereich von Sanierungs- und/ oder Neubau von Bauhöfen oder vergleichbare Bauvorhaben (d.h. Betriebshöfe für technische Betriebe, Ver- und Entsorgungsunternehmen), sofern sie den folgenden Mindestanforderungen genügen.
- Mindestkriterien: Es werden nur Referenzen mit anrechenbaren Herstellkosten i. H. v. mind. 1,5 Mio. EUR brutto gewertet und es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (entsprechend § 34 HOAI) erbracht worden sein. Die Fertigstellung der Planungsleistungen muss zwischen 01.03.2012 - 01.03.2022 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Bewerber haben mindestens eine Planungsreferenz nachzuweisen, die die genannten Mindestkriterien erfüllt, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Der Projektleiter (Projektverantwortlicher) Objektplanung muss namentlich festgelegt werden mit Nachweis Bauvorlageberechtigung (Kammernachweis) und mindestens den akademischen Grad Dipl. - Ing. Architektur (FH/Uni) oder M.Sc./ M.Eng. oder B.Sc./B.Eng Architektur, Städtebau oder gleichwertig aufweisen.
Planung TGA
- Gewertet werden maximal drei Unternehmensreferenzen für TGA-Planungsleistungen im Bereich von Sanierungs- und/ oder Neubau von Bauhöfen oder vergleichbare Bauvorhaben (d.h. Betriebshöfe für technische Betriebe, Ver- und Entsorgungsunternehmen), sofern sie den Mindestanforderungen genügen.
- Bewerber haben mindestens eine TGA-Planungsreferenz nachzuweisen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Mindestkriterien: Es werden nur Referenzen mit anrechenbaren Herstellkosten i. H. v. mind. 1,5 Mio. EUR brutto gewertet und es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild TGA (entsprechend § 34 HOAI) erbracht worden sein. Die Fertigstellung der Planungsleistungen muss zwischen 01.03.2012 - 01.03.2022 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Der Projektleiter (Projektverantwortlicher) TGA muss namentlich festgelegt werden und mindestens die Berufsbezeichnung Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker, Meister oder gleichwertig führen.
Bauleistungen
- Gewertet werden max. drei Unternehmensreferenzen für Bauleistungen im Bereich von Sanierungs- und / oder Neubau von Bauhöfen oder vergleichbare Bauvorhaben (d.h. Betriebshöfe für technische Betriebe, Ver- und Entsorgungsunternehmen), sofern sie den folgenden Mindestanforderungen genügen.
- Mindestkriterien: Es werden nur Baureferenzen mit Auftragsvolumen (KG 200 - 700) i. H. v. mind. 5 Mio. EUR brutto gewertet. Die Fertigstellung der Bauleistungen muss zwischen 01.03.2012 - 01.03.2022 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Bewerber haben mindestens eine Baureferenz nachzuweisen, die die genannten Mindestanforderungen erfüllt, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Der Projektleiter Bauen muss mindestens den akademischen Grad Dipl. - Ing. (FH/Uni) oder M.Sc. / M.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR8FU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.