Lieferung und Montage von Medientechnik für die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 32-05-02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Medientechnik für die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle
Lieferung und Montage von Medientechnik für die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Da das bishereige Gebäude des Landkreises nicht mer den Anforderungen entspricht, wird für den Landkreis an der Albrecht-Thaer-Straße 101 ein neues Kreishaus mit einem separaten Geschoß für die Leitstelle gebaut. Im Rahmen des Neubaus muss die Technik aus der bisherigen Leitstelle in das neue Kreishaus umziehen, und um neue Komponenten ergänzt werden.Die Medientechnik soll im Zuge des Projekts für die Leitstelle neu angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kreuzau
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52372
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.