Planung und Errichtung einer Typen-Kindertagesstätte mit Wiederholungsleistungen in Hannover im Rahmen eines ÖPP-Modells Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0630-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung einer Typen-Kindertagesstätte mit Wiederholungsleistungen in Hannover im Rahmen eines ÖPP-Modells
Die Landeshauptstadt Hannover hat nach wie vor erheblichen Bedarf am Neubau von Kindertagesstätten in den verschiedenen Stadtbezirken. Mittelfristig besteht ein Bedarf für mindestens 12 Kita-Neubauten. Derzeit stehen an fünf Standorten Grundstücke zur Verfügung, auf denen jeweils eine 4-Gruppen-Kita errichtet werden kann. Um zumindest diese Standorte zügig zu bebauen, hat sich die Landeshauptstadt für ein ÖPP-Verfahren unter Anwendung des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 der VOB/A entschieden. Die Leistungen des ÖPP-Partners umfassen die Planung und schlüsselfertige Errichtung der Gebäude. Die Erstellung der Außenanlagen, die Finanzierung während der Bauzeit, die Endfinanzierung der Bauleistungen sowie die Wartungsleistungen innerhalb der Gewährleistungsfristen sind ebenfalls Teil des Leistungsumfangs. Die 1+4 Kitas sollen im Zeitraum Juli bis Ende November 2023 schlüsselfertig zur uneingeschränkten Nutzung an die Auftraggeberin übergeben werden.
Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, zunächst am Standort Petermannstraße, Stadtteil Badenstedt in Hannover, eine 4-Gruppen-Kindertagesstätte im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells errichten zu lassen. Die 4-Gruppen-Kindertagesstätte mit einer NUF von ca. 831 m2 ist für 80 Kinder zu konzipieren und soll schlüsselfertig errichtet werden. Die Neugestaltung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Auftrag. Neben den Bauleistungen sind alle erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen. Die Landeshauptstadt erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung. Die Amortisation der GIK soll zu 100 % mittels einredefreier Endfinanzierung über 20 Jahre nach Abnahme der Bauleistungen erfolgen. Die Auftraggeberin führt zunächst für die Kita am Standort Petermannstraße gemäß VOB/A § 3a EU, Abs. 2, Nr. 1b und 1c nach einem europaweiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit ausgewählten Bewerbern ein Verhandlungsverfahren nach VOB/A, § 3 EU Nr. 3 durch. Der Anbieter, der in diesem Verfahren das wirtschaftlichste Angebot erhält, wird unter Anwendung von § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 der VOB/A nach Verhandlungen ohne einen neuen Teilnahmewettbewerb beauftragt, seinen Grundentwurf auch auf den vier verbleibenden Standorten bis spätestens November 2023 umzusetzen. Darüber hinaus ist eine Weiterbeauftragung zur Errichtung der Typen-Kita an weiteren Standorten innerhalb von 3 Jahren nach der Erstbeauftragung am Standort Petermannstraße zulässig. Einzelheiten des Verfahrens werden in den Auftragsunterlagen erläutert.
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Errichtung einer Typen-Kindertagesstätte mit Wiederholungsleistungen in Hannover im Rahmen eines ÖPP-Modells
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48485
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3 genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird dringend empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. §126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Enthält das Formblatt keine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden benannt ist, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 13 Monate" und "nicht älter als 6 Monate" dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 13 bzw. 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme-bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen und Architekten und Landschaftsarchitekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten/ Landschaftsarchitekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebotes Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto). Allen Bietern, die nach Aufforderung der Auftraggeberin ihre angebotenen Planungsleistungen überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede von der Auftraggeberin geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD0H9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hannover.de