Trägerschaft einer Kindertagesstätte in Groß Hehlen Referenznummer der Bekanntmachung: 022-006-158
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft einer Kindertagesstätte in Groß Hehlen
Gesucht wird ein Träger für den Betrieb einer Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte wird von einer Tochtergesellschaft der Stadt Celle errichtet und von der Stadt Celle angemietet. Die Kindertagesstätte wird dem Träger unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Errichtet wird eine Einrichtung für 80 Kinder in 2 Kindergarten- und zwei Krippengruppen.
Gesucht wird ein Träger für den Betrieb einer Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte wird von einer Tochtergesellschaft der Stadt Celle errichtet und von der Stadt Celle angemietet. Die Kindertagesstätte wird dem Träger unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Errichtet wird eine Einrichtung für 80 Kinder in 2 Kindergarten- und zwei Krippengruppen.
Der Vertrag tritt am 01.12.2022 in Kraft und gilt bis zum 30.11.2047. Er verlängert
sich danach um je 1 Jahr, wenn er nicht mindestens 7 Monate vor Ablauf schriftlich
per Einschreiben gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Erfahrungen und Kompetenzen im Betrieb von mindestens einer Kindertagesstätte
sind vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland