LC 933: Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren (in Liegenschaften aus dem Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Oldenburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002255788-BwDLZ Oldenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LC 933: Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren (in Liegenschaften aus dem Zuständigkeitsbereich des BwDLZ Oldenburg)
Die Leistung beinhaltet grundsätzlich die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren in den Liegenschaften aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Oldenburg.
Reinigung DR Nordholz (Los 1)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 12.795 m),
Fallrohre (ca. 885 Stk.),
Flachdächer und zugehörige Bodenabläufe (ca. 50 qm2) und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR HvT OL (Los 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 4.200 m),
Fallrohre (ca. 385 Stk.),
Flachdächer und zugehörige Bodenabläufe (ca. 1.000 qm2) und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR DEL (Los 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 10.940 m),
Fallrohre (ca. 564 Stk.),
Flachdächer und zugehörige Bodenabläufe (ca. 74 Stk. Abläufe), Dachgullys und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR Diepholz (Los 4)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 13.027 m),
Fallrohre (ca. 908 Stk.)
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR BwVWZ OL (zu Los 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 2.650 m),
Fallrohre (ca. 180 Stk.),
Flachdächer und zugehörige Bodenabläufe (ca. 15 Stk. Abläufe),
Dachgullys und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR StOSA Achternh.(zu Los 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 290 m),
Fallrohre (ca. 22 Stk.) und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR SHK HB (Los 5)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 1593 m),
Fallrohre (ca. 128 Stk.),
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR Soldatenheim DEL (zu Los 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 25 m),
Fallrohre (ca. 4 Stk.),
Flachdächer und zugehörige Bodenabläufe (ca. 15 Stk. Abläufe),
Dachgullys und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR StOSA Groß Ipp.(zu Los 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 348 m),
Fallrohre (ca. 33 Stk.) und
die visuelle Inspektion und Durchführung von Kleinstreparaturen.
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Reinigung DR Quackenbrück (Los 6)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Reinigung der
Dachrinnen (ca. 1593 m),
Fallrohre (ca. 128 Stk.) und
Voraussichtlich wird die Reinigung zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß den Vergabeunterlagen:
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate zum Angebotsschlusstermin.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V034)
Eignungskriterien gemäß den Aufragsunterlagen, insbesondere:
- Formlose Eigenerklärung, dass kein Personal aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko eingesetzt wird (vgl. Anlage 5 des Grundvertrages: "Staatenliste"),
- Formlose Eigenerklärung über Tariftreue und Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung.
- Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung betraut werden, die mit einer einfachen (Ü1) und/oder erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für die Einhaltung des Geheim- und Sabotageschutzes einverstanden sind.
- Zusätzlich erforderliche formlose Eigenerklärungen für:
• Los 1 (Marinefliegerstützpunkt Nordholz),
• Los 2 (Henning-von-Tresckow-Kaserne),
• Los 4 (Flugplatz Diepholz)
Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung betraut werden, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für die Einhaltung des Geheim- und Sabotageschutzes absolviert und die Sicherheitsermächtigung erhalten haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit