Einrichtung und Betrieb von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX) Referenznummer der Bekanntmachung: 0115-DLG/2021-03.220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch (SGB IX)
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Einrichtung und Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Braunschweig
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 00000 Braunschweig
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Einrichtung und Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Göttingen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 00000 Göttingen
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Einrichtung und Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Hannover
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 00000 Hannover
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Einrichtung und Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Lüneburg
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 00000 Lüneburg
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Einrichtung und Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Oldenburg
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 00000 Oldenburg
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Einrichtung und Betrieb der "Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber" am Standort Osnabrück
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 00000 Osnabrück
Für das LS soll die Einrichtung und der Betrieb von "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" im Sinne des § 185a SGB IX an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück für die Bereiche der den Standorten jeweils zugeordneten Landkreise ausgeschrieben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Vorlage entsprechender Referenznachweise zum Nachweis der geforderten Erfahrungen (vgl. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Darstellung der bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirtschaft sowie die bisherige Mitwirkung in diesen (vgl. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Eigenerklärung des Bieters zur Bestätigung, dass er eine angemessene Tarifentlohnung seines Personals in Anlehnung an den TV-L oder TVÖD sicherstellt (vgl. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A))
- Eigenerklärung des Bieters zur Bestätigung, dass das von ihm eingesetzte Personal über die in Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Qualifikationen/Kenntnisse/Erfahrungen verfügt
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Ferner werden folgende Anforderungen an den Bieter gestellt:
- Umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern)
- Verfügung über ein Netzwerk in der regionalen Wirtschaft
- Sicherstellung einer angemessenen Tarifentlohnung in Anlehnung an den TV-L oder TVÖD mit dem Ziel einer personellen Kontinuität
Der Bieter hat seine Erfahrungen durch Vorlage entsprechender Referenznachweise mit den Angebotsunterlagen nachzuweisen. Ebenfalls hat der Bieter die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirtschaft sowie die bisherige Mitwirkung in diesen darzustellen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung
mit seinen Angebotsunterlagen abzugeben in welcher er bestätigt, dass er eine angemessene Tarifentlohnung seines Personals in Anlehnung an den TV-L oder TVÖD sicherstellt.
Folgende Anforderungen werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt:
- Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes,
- Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebern,
- Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben,
- Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern,
- Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV,
- Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht,
- Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen,
- Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit,
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation,
- Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten,
- Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit,
- Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken.
Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen:
- über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder Heilpädagoge/in verfügen oder
- das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjurist/in) oder
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschulreife,
Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen eine Eigenerklärung einzureichen in der er bestätigt, dass das von ihm eingesetzte Personal über die o.g. Qualifikationen/Kenntnisse/Erfahrungen verfügt. Sollten Zweifel bestehen, dass das eingesetzte Personal tatsächlich über bestimmte Qualifikationen/Kenntnisse/Erfahrungen verfügt, behält sich das LZN die Möglichkeit der Nachforderung von entsprechenden Nachweisen wie Zertifikaten, Referenznachweisen etc. zum Nachweis der angezweifelten Qualifikationen/Kenntnissen/Erfahrungen vor.
- Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDEQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/