Lieferung und Montage von Datenloggern zur Erfassung von Grundwasserständen mit Datenfernübertragung und Bereitstellung von Auswertesoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 3047
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Datenloggern zur Erfassung von Grundwasserständen mit Datenfernübertragung und Bereitstellung von Auswertesoftware
Lieferung und Montage von Datenloggern zur Erfassung von Grundwasserständen mit Datenfernübertragung und Bereitstellung von Auswertesoftware
Stadt Hildesheim Markt 2 31134 Hildesheim
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt die Einführung eines digitalen Grundwasser-Monitorings. Dazu sollen 125 Grundwassermessstellen mit Datenloggern ausgerüstet werden. Die erfassten Daten sollen per Datenfernübertragung an einen Server beim Anbieter der Datenlogger oder einem von ihm in Anspruch genommenen Rechenzentrum gesendet werden. Der Zugriff auf die Daten soll per Web-Hosting erfolgen. Es ist nicht beabsichtigt, die Daten an einen Server der Stadt Hildesheim zu übertragen. Durch den Anbieter soll auch entsprechende Software zur Auswertung, Bearbeitung und Darstellung der erfassten Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Zugriff soll ebenfalls per Web-Hosting erfolgen. Es ist nicht beabsichtigt, bei der Stadt Hildesheim entsprechende Software zu installieren.
Die Montage und Einrichtung der Datenlogger mit Datenfernübertragung muss durch den Anbieter oder ein von ihm zu beauftragendes Unternehmen erfolgen. Auch die Wartung der installierten Systeme muss durch den Anbieter oder ein von ihm zu beauftragendes Unternehmen erfolgen.
Die Grundwassermessstellen haben unterschiedlichste Ausbauformen. 76 Messstellen sind als Oberflursystem und 49 Messstellen als Unterflursystem errichtet. Derzeit sind Pegeldurchmesser von 1,5 Zoll bis 6 Zoll vorhanden. Der 1,5 Zoll-Pegel wird seitens der Stadt Hildesheim noch vor der Umrüstung mit einem Datenlogger zu einer größeren Grundwassermessstelle umgebaut. Die Pegelrohre sind mit SEBA-Kappen oder Colshorn-Verschlüssen versehen, einige wenige mit Schraubkappen. Es sind unterschiedlichste Ausbautiefen der Grundwassermessstellen vorhanden. Die Lage der Grundwassermessstellen sowie deren Ausbauarten können den jeweiligen Datenblättern entnommen werden. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Das System aus Datenlogger und Datenfernübertragungsmodul muss dabei folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfassung des Grundwasserstandes
- stündliche Messung
- einmal täglich Übertragung der Messwerte
- Reichweite der Batterien mindesten 12 Monate unter Beachtung der obigen Intervalle
- leichter und möglichst werkzeugloser Wechsel der Batterien
- Kontrollmessungen des Grundwasserstandes per Kabellichtlot auch bei eingebauten Datenloggern.
Ausführungsfristen / Laufzeit des Vertrages:
Die Umrüstung der Grundwassermessstellen kann unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens und der Auftragserteilung erfolgen. Sie beginnt frühestens ab Juni 2022 Es ist vorgesehen, die
Umrüstung über einem Zeitraum von 4-6 Jahren verteilt durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen.
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (insbesondere in Bezug auf: Lieferung und Montage von Datenloggern mit Datenfernübertragung) ausgeführt unter Angabe der Referenzen
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl
Ferner wird erklärt: Das Unternehmen
- hat Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (insbesondere in Bezug auf: Lieferung und Montage von Datenloggern mit Datenfernübertragung) ausgeführt
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist und dort eine inhaltlich identische Erklärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDEFQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland